Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Organisations Avis exprimés

in der Anwendungsliste anstelle der in der Schweiz üblichen Sachbezeichnungen die EU-Lebensmittelkategorien ohne Prüfung der Praktikabilität übernommen wurden. Auch geht es nicht an, dass Anhänge zu Verordnungen, wie beispielsweise der Anhang 2 zur Verordnung über alkoholische Getränke, weder in der amtlichen noch in der systematischen Sammlung publiziert werden, sondern beim Bundesamt für Gesundheit beziehungsweise über dessen Homepage zu beziehen sind. Das damit verbundene Zusammensuchen der Rechtstexte an verschiedenen Stellen ist äusserst benutzerunfreundlich und einer effektiven Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wenig zuträglich. Die detaillierte Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen finden Sie in der Beilage. Im Voraus besten Dank für das Einbeziehen unserer Anpassungsvorschläge.

Verweis auf EU-Rechtstexte und andere Dokumente

Es ist mittlerweile gängige Praxis, in den Verordnungen direkt auf die EU-Gesetzgebung zu verweisen. So auch in der vorliegenden Revision. Als Beispiel kann die Verordnung über alkoholische Getränke herangezogen werden, in welcher auf zu berücksichtigende EU-

Rechtstexte verwiesen wird. Zudem wird vorgeschlagen, nicht mehr alle Anhänge direkt in der Verordnung über alkoholische Getränke aufzuführen. Für den Benutzer der Verordnung (insbesondere den Interessierten in der Praxis) wird es immer schwieriger und mühsamer, zu sämtlichen Unterlagen zu kommen. Es ist unpraktisch, wenn in der Verordnung immer mehr auf EU-Rechtstexte oder auf nicht aufgeführte Anhänge verwiesen wird und die Informationen von ganz unterschiedlichen Orten bezogen werden müssen. Dies sollte vermieden werden. Ist ein Verweis auf EU-Rechtstexte unumgänglich, so sollten die Verweise in den Schweizer Rechtstexten (Onlineversion) mit Hyperlinks besser zugänglich gemacht werden.

Zusatzstoffverordnung

Bei der Revision ist das Schweizer Lebensmittelrecht stärker einzubeziehen. Die Übernahme der unveränderten EU-Regelungen insbesondere des Verzeichnisses der Lebensmittelkategorien im Anhang 3 kann zu Interpretationsschwierigkeiten führen. Die Sachbezeichnungen von Lebensmitteln nach Schweizer Recht können teilweise nicht mehr klar den EU-Bezeichnungen zu¬geordnet werden, was zu Missverständnissen im Vollzug und in der Praxis führen wird. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, ist in manchen Fällen bei den Lebensmittelkategorien die Ergänzung der Schweizer Sachbezeichnungen nötig. Ferner müssen entstandene Widersprüche behoben werden.

Beim Revisionsvorschlag werden nicht mehr alle in der Schweiz bisher geregelten Lebensmittelgruppen in den von der EU übernommenen Lebensmittelkategorien erfasst. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist eine Anpassung notwendig. Die entstandenen Gesetzes¬lücken sind zu schliessen.

Staatskanzlei des Kantons Die vorgeschlagene Revision bringt neben Anpassungen an das europäische Schutzniveau Thurgau auch eine massive Erhöhung der Regelungsdichte und des Detaillierungsgrades sowie ver-

schiedene neue Bestimmungen. Damit steigt auch für die kantonalen Vollzugsbehörden der Kontrollaufwand, ohne dass zusätzliche Ressourcen oder Mittel zur Verfügung stehen.

Es ist zweckmässig und vernünftig, für die Anhörung einer umfassenden Revision des Lebensmittelrechts ein einheitliches Formular zu verwenden. Das gewählte Formular hat sich in der Vergangenheit bewährt. Eine anwenderfreundlichere Gestaltung wäre allerdings wünschenswert. So ist z.B. nicht einzusehen, weshalb die Formatierung des Formulars eine Schrift (Univers 45 Light) vorsieht, die ausserhalb der Bundesverwaltung in der Schweiz nicht üblich ist. Dies macht die Erarbeitung der Stellungnahme schwierig, weil die Schrift auf den Bildschirmen und in Ausdrucken durch eine Ersatzschrift angezeigt wird. Die Wahl einer allgemein verbreiteten Schrift (Times, Arial, Helvetica ...) würde die Arbeit erleichtern. Auch wären Seitenzahlen in der Formatvorlage wünschenswert. Zudem sind die gewählten Textfelder nicht sehr bearbeitungsfreundlich.

Chancellerie d’Etat du Canton Augmentation des contrôles

du Valais La proposition de révision apporte non seulement une adaptation au niveau européen mais

également une augmentation massive des règlements et des articles de droit ainsi que

diverses nouvelles dispositions. De cette manière, les autorités cantonales subissent une augmentation des contrôles sans que les moyens nécessaires ou ressources supplémentaires ne soient mis à leur disposition.

Ce n'est pas pratique de devoir vérifier des notions ou des définitions dans la législation européenne. En effet, si des textes dans la législation suisse renvoient à des textes juridiques du droit européen, il faut que ces textes soient mieux accessibles par tous (version en ligne) grâce à des liens hypertextes.

Chancellerie d’Etat du Canton Augmentation des contrôles

du Valais La proposition de révision apporte non seulement une adaptation au niveau européen mais

également une augmentation massive des règlements et des articles de droit ainsi que

diverses nouvelles dispositions. De cette manière, les autorités cantonales subissent une augmentation des contrôles sans que les moyens nécessaires ou ressources supplémentaires ne soient mis à leur disposition.

Ce n’est pas pratique de devoir vérifier des notions ou des définitions dans la législation européenne. En effet, si des textes dans la législation suisse renvoient à des textes juridiques