Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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economiesuisse 25.3 En l’UE, il n’est pas possible d’indiquer les acides gras oméga-3 et La déclaration pour les acides gras oméga-3, acides gras oméga-Verband der Schweizer 6, les acides gras trans ainsi que le cholestérol dans le tableau 6, le cholestérol et les acides gras trans peut figurer en dehors du Unternehmen nutritionnel, mais seulement en dehors du tableau. Art. 30, al. 2 du tableau nutritionnel, mais dans le même champ visuel.

règlement EU 1169/2011 liste les seuls éléments qui peuvent être

ajoutés dans le tableau. Cela est également indiqué dans l’Annexe

XV. Afin d’être compatible, il faut que cela soit également possible

en Suisse. Proposition de rajouter cette possibilité à la fin de l’al. 3

Staatskanzlei des Kantons 25.3 Cholesterin ist vom Format her nicht auf die gleiche Stufe zu stellen Cholesterin analog aufführen wie gesättigte Fettsäuren, Trans-Solothurn wie die n-3- und n-6-Fettsäuren. Muss wie bis anhin nach vorne Fettsäuren etc.

gezogen werden, auf gleiche Höhe wie die SFA, TFA, MUFA und

PUFA.

Standeskanzlei des Kantons 26.2 Es dürfte für den Hersteller schwer sein, die Nährstoffangaben zum

Graubünden undefinierbaren Zeitpunkt des Verkaufs festzulegen. Der Verkauf

kann sich über mehrere Wochen bis Monate hinauszögern, sodass

sich die Vitamingehalte in unterschiedlichem Mass reduzieren

können.

Coop Genossenschaft 26.2 Auch hier sollte als relevanter Zeitpunkt der Zeitpunkt des Verkauf Art. 26 Abs. 2: „Ein Lebensmittel enthält signifikante Mengen an

gewählt werden (analog EU). Zudem empfiehlt Coop, nebst der in Stoffen nach Absatz 1, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des der Schweiz gebräuchlichen „empfohlenen Tagesdosis“ auch die Verkaufs die nachfolgenden Mengen enthalten sind, ausgedrückt „festgelegte Referenzmenge“ gemäss EU-Wording vorzusehen in Prozent der empfohlenen Tagesdosen (festgelegten Referenzmengen) nach Anhang 1…“

FIAL Föderation der 26.2 Auch hier sollte als relevanter Zeitpunkt der Zeitpunkt des Verkauf Art. 26 Abs. 2: „Ein Lebensmittel enthält signifikante Mengen an Schweiz. Nahrungsmittelin- gewählt werden (analog EU). Zudem empfiehlt die fial, nebst der in Stoffen nach Absatz 1, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des dustrie der Schweiz gebräuchlichen „empfohlenen Tagesdosis“ auch die Verkaufs die nachfolgenden Mengen enthalten sind, ausgedrückt

„festgelegte Referenzmenge“ gemäss EU-Wording vorzusehen in Prozent der empfohlenen Tagesdosen (festgelegten Referenzmengen) nach Anhang 1…“

Denner AG 26.2 Auch hier sollte als relevanter Zeitpunkt der Zeitpunkt des Verkauf Art. 26 Abs. 2: „Ein Lebensmittel enthält signifikante Mengen an

gewählt werden (analog EU). Zudem sollte, nebst der in der Stoffen nach Absatz 1, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Schweiz gebräuchlichen „empfohlenen Tagesdosis“ auch die „fest- Verkaufs die nachfolgenden Mengen enthalten sind, ausgedrückt gelegte Referenzmenge“ gemäss EU-Wording möglich sein. in Prozent der empfohlenen Tagesdosen (festgelegten Referenzmengen) nach Anhang 1…“

Verband Schweiz. Mineral- 26.2 Bisheriges beibehalten. "Zeitpunkt des Verkaufs" ist schwer zu

quellen und Soft Drink- bestimmen. "Ende der Haltbarkeit" erscheint uns als einzige richti-

Produzenten (SMS) ge Lösung.

Schweizer Brauerei-Verband 26.2 Bisheriges beibehalten. "Zeitpunkt des Verkaufs" ist schwer zu

bestimmen. "Ende der Haltbarkeit" erscheint uns als einzige richti-