Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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3 verwiesen, in welchem unbehandelte Lebensmittel definiert werden. Dies ist 1333/2008 zu übernehmen, oder es ist darauf hinzuweiauch hier nötig. sen, dass damit "nicht verarbeitete Lebensmittel" im Die EU-Definition deckt sich in etwa mit der Definition nicht verarbeiteter Le- Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. h LGV gemeint sind (beibensmittel nach Art. 2 Abs. 1 Bst. h LGV. spielsweise mittels Fussnote).
Sinnvoll wäre es unter Umständen, analog der EU auf die unbehandelten Lebensmittel in einem separaten Artikel vor den Anhängen einzugehen (z.B. vor Artikel 4). Siehe dabei Art. 15 (Titel "Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln") der EU-
Verordnung Nr. 1333/2008.
Staatskanzlei des Kantons Anh 6 Titel Titel anpassen:
Aargau Bei diesem Anhang sind die Überschriften unter Ziffer 1 und 2 schlecht formu- "1. Lebensmittel, in welchen übertragene Zusatz-stoffe
liert. Es geht um verbotene Zusatzstoffe in bestimmten Lebensmittel-kategorien, nicht zugelassen sind."
nicht um Bewilligungen. "2. Lebensmittel, in welchen übertragene Farbstoffe nicht zugelassen sind."
Unbehandelte Lebensmittel
Unter Titel 1 und 2 werden die unbehandelten Lebensmittel aufgeführt. Es ist Unbehandelte Lebensmittel
nicht klar, was mit dem Begriff "unbehandelte Lebensmittel" gemeint ist. In der Damit der Ausdruck richtig interpretiert werden kann, ist EU-Verordnung Nr. 1333/2008 wird in Anhang II Teil A (Tabelle 1 und 2) auf Art. die Definition entsprechend Art. 3 der EU-Verordnung Nr. 3 verwiesen, in welchem unbehandelte Lebensmittel definiert werden. Dies ist 1333/2008 zu übernehmen, oder es ist darauf hinzuweiauch hier nötig. sen, dass damit "nicht verarbeitete Lebensmittel" im Die EU-Definition deckt sich in etwa mit der Definition nicht verarbeiteter Le- Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. h LGV gemeint sind (beibensmittel nach Art. 2 Abs. 1 Bst. h LGV. spielsweise mittels Fussnote).
Sinnvoll wäre es unter Umständen, analog der EU auf die unbehandelten Lebensmittel in einem separaten Artikel vor den Anhängen einzugehen (z.B. vor Artikel 4). Siehe dabei Art. 15 (Titel "Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln") der EU-
Verordnung Nr. 1333/2008.
Geschäftsstelle IG DHS Anh 6 Bisher gab es diese Vorgabe nicht. Bei Teigwaren mit Zusätzen ist die Umset- Beantragung der Streichung des Punktes 12 (Trockene
zung z.T. nicht möglich. Bsp.: Salz beim Ei in Eierteigwaren enthält Antiklump- Teigwaren) aus der 1. Liste im Anhang 6.
mittel.
Migros-Genossenschafts- Anh 6 Bisher gab es diese Vorgabe nicht. Bei Teigwaren mit Zusätzen ist Beantragung der Streichung des Punktes 12
Bund die Umsetzung z.T. nicht möglich. Bsp.: Salz beim Ei in Eierteigwaren (Trockene Teigwaren) aus der 1. Liste im Anhang
enthält Antiklumpmittel.6
Zuckerfabriken Aarberg Anh 6 Grundsätzlich besteht eine Diskrepanz zwischen der ZuV und der Verordnung Anhang 6/7 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a) Listen der Lebensmittel, Frauenfeld AG über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse bezüglich Zucker in welchen eine Übertragung eines Zusatzstoffes nicht
in Kombination mit Zusatzstoffen. Da z.Bsp in Gelierzucker Pektine (E440) zulässig sind
zugelassen sind (Verordnung über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakao-
erzeugnisse) sollten in der Zuv. Entwurf Anhang 6 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a) Zucker-
arten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für Aromen
und Farben für Zuckerarten. Uns ist bekannt, dass in der EU diverse Zucker