Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Es sollte von der Logik her analog Ziffer 29 (Fruchtsaft, verdünnter Fruchtsaft, Analog Ziffer 29 mindestens auch Gemüsenektar ergän-Fruchtnektar und Fruchtnektarkonzentrat) die vergleichbaren Gemüseprodukte zen.

aufgeführt werden. Mindestens Gemüsenektar sollte ergänzt werden. Gemüse-

nektar ist eine Bezeichnung, die auch in Anhang 3 und Anhang 7 erwähnt wird.

35 Wein, Schaum- und Perlwein, Likörwein…

Müsste hier nicht auch Honigwein aufgenommen werden? Bisher waren Aromen 35 Wein, Schaum- und Perlwein…

bei Honigwein nicht erlaubt. Honigwein analog aktueller ZuV (Anhang 7, Ziffer 36.02)

aufnehmen ergänzen.

36 Spirituosen

Es gibt Widersprüche mit der EU:

Bei den Spirituosenkategorien "Spirituosen mit Anis", "Pastis" und "Anis" sind 36 Spirituosen

gemäss EU-Verordnung Nr. 110/2008 (Anhang II, Ziffer 25, 26 und 28) bestimm- Die Bemerkung zu Ziffer 36 ist zu überprüfen und wo te Aromastoffe und Aromaextrakte erlaubt. nötig anzupassen (auf Basis Verordnung über alkoholi-Es dürfen auch keine Widersprüche mit Art. 57 der Verordnung über alkoholi- sche Getränke und EU-Verordnung Nr. 110/2008).

sche Getränke entstehen, was momentan der Fall ist (siehe Kommentare dort).

38 Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, Getreidebeikost…

Bisher waren nur Vanille-Extrakt und Vanillin erlaubt. Neu sollen sämtliche 38 Säuglingsanfangs- und Folgenahrung…

natürliche Aromastoffe und –extrakte erlaubt sein. Wurde dies bewusst erwei- Die Bemerkungen überprüfen und falls nötig anpassen. tert?

Geschäftsstelle IG DHS Anh 7 Da in der EU die Aromen nicht zu den Zusatzstoffen gezählt werden, kennt die Beantragung der Streichung der Punkte 19 (Teige), 20 EU diese Verbote zum Teil nicht. (Teigwaren) und Spezialbrot beim Punkt 18.

In der Schweiz kann der Zusatz von Aromen gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zusatz-

stoffverordnung bewilligt werden. Der Zusatz von Aromen zu Teigwaren und

Spezialbrot wurde bereits für diverse Produkte bewilligt. Mit der Streichung

dieser Produkte aus der Liste im Anhang 7 könnte der Aufwand seitens Produ-

zent und BAG verringert werden.

Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn die Teige einzeln zu bewerten (können

zu den Feinen Backwaren gezählt werden). Im Anhang 3 werden die Teige auch

nicht mehr einzeln aufgeführt.

Geschäftsstelle IG DHS Anh 7 Anhang 7 muss für Fleisch und Fleischprodukte zwingend dahingehend präzi- Nr. 27

siert werden, dass der praxisübliche Einsatz von Raucharomen und Ge- Gewürz, Gewürzzubereitungen "natürliche Aromastoffe schmacksverstärkern auch in Zukunft möglich ist; ansonsten ist Punkt 8: Fleisch und Extrakte und Raucharomen sind zulässig"

in Anhang 7 ersatzlos zu streichen.

Für eine bessere Übersichtlichkeit Anpassung der Begriffe der Produkte an Anwendungsliste und Liste gemäss Produktziffern in Anwendungsliste aus Anhang 3

Geschäftsstelle IG DHS Anh 7 L'utilisation d'arômes dans les préparations pour nourrissons et préparations de Annexe 7, chiffre 38, sous la colonne remarque, changer suite, préparations à base de céréales et autres aliments pour nourrissons et comme suit : « les arômes naturels, les substances enfants en bas âge est plus large au niveau européen. aromatisantes naturelles et les préparations

aromatisantes sont autorisées ».