Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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jeunes.
Associazione Consumatrici 11.4 Restrictions s’appliquant à la remise des boissons alcooliques et à la Transférer depuis l‟Ordonnance sur les boissons alcooliques :
della Svizzera Italiana ACSI publicité qui s’y rapporte e. sur le matériel scolaire (cartables, trousses,stylos, etc.);
Il est prévu de supprimer l‟art. 4 sur la publicité dans l‟ordonnance f. sur les jouets;
sur les boissons alcooliques. L‟alcoolisme des jeunes est un g. sous forme de distribution gratuite de boissons alcooliques aux phénomène important. Le fait de reprendre dans l‟art. 11 ODAlOUs jeunes;
l‟alinéa sur les mentions ou représentations s‟adressant aux jeunes
est positif. Il faut toutefois encore le compléter avec les autres
limitations qui ne seront plus mentionnées nulle part si l‟article dans
l‟ordonnance sur les boissons alcooliques est supprimé.
Les transférer ici permet de maintenir le niveau de protection des
jeunes.
Staatskanzlei des Kantons 50.1 Abs. 1 umschreibt den Geltungsbereich, auf den die in den Abs. 2 In Abs. 1 seien die Bedarfsgegenstände auch zu erwähnen:
Obwalden bis 3 konkretisierten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit an- "Lebensmittel, Nutztiere, die der Lebensmittel¬gewin-nung dienen,
wendbar sind. Bedarfsgegenstände sowie alle Stoffe, von denen erwartet werden In Angleichung an die EU-Regelungen wäre es für die Lebensmittel- kann, dass sie in einem Lebens¬mittel verarbeitet werden, müssen sicherheit bedeutungsvoll, hier auch die Bedarfsgegenstände aufzu- über alle ..
führen. Dies umso mehr, als die in den vorgeschlagenen Abs. 2 und
2bis aufgeführten Anforderungen vergleichbar sind mit den Angaben
zur Rückverfolgbarkeit bei Materialien und Gegenständen, die mit
Lebensmitteln in Berührung kommen in der EU-Verordnung Nr.
1935/2004 (Art. 17).
Landeskanzlei des Kantons 50.1 Abs. 1 umschreibt den Geltungsbereich, auf den die in den Abs. 2
Basel-Landschaft bis 3 konkretisierten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit an- In Abs. 1 seien die Bedarfsgegenstände auch zu erwähnen:
wendbar sind. "Lebensmittel, Nutztiere, die der Lebensmittel-gewinnung dienen, In Angleichung an die EU-Regelungen wäre es für die Lebensmittel- Bedarfsgegenstände sowie alle Stoffe, von denen erwartet werden sicherheit bedeutungsvoll, hier auch die Bedarfsgegenstände aufzu- kann, dass sie in einem Lebensmittel verarbeitet werden, müssen führen. Dies umso mehr, als die in den vorgeschlagenen Abs. 2 und über alle ... "
2bis aufgeführten Anforderungen vergleichbar sind mit den Angaben
zur Rückverfolgbarkeit bei Materialien und Gegenständen, die mit
Lebensmitteln in Berührung kommen in der EU-Verordnung Nr.
1935/2004 (Art. 17).
Standeskanzlei des Kantons 50.1 Abs. 1 umschreibt den Geltungsbereich, auf den die in den Abs. 2 In Abs. 1 seien die Bedarfsgegenstände auch zu erwähnen:
Uri bis 3 konkretisierten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit an- "Lebensmittel, Nutztiere, die der Lebensmittel-gewinnung dienen,
wendbar sind. Bedarfsgegenstände sowie alle Stoffe, von denen erwartet werden In Angleichung an die EU-Regelungen wäre es für die Lebensmittel- kann, dass sie in einem Lebensmittel verarbeitet werden, müssen sicherheit bedeutungsvoll, hier auch die Bedarfsgegenstände aufzu- über alle ... "
führen. Dies umso mehr, als die in den vorgeschlagenen Abs. 2 und
2bis aufgeführten Anforderungen vergleichbar sind mit den Angaben
zur Rückverfolgbarkeit bei Materialien und Gegenständen, die mit
Lebensmitteln in Berührung kommen in der EU-Verordnung Nr.
1935/2004 (Art. 17).
Staatskanzlei des Kantons 50.1 Abs. 1 umschreibt den Geltungsbereich, auf den die in den Abs. 2 In Abs. 1 seien die Bedarfsgegenstände auch zu erwähnen:
Luzern bis 3 konkretisierten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit an- "Lebensmittel, Nutztiere, die der Lebensmittel¬gewin-nung dienen,
wendbar sind. Bedarfsgegenstände sowie alle Stoffe, von denen erwartet werden In Angleichung an die EU-Regelungen wäre es für die Lebensmittel- kann, dass sie in einem Lebens¬mittel verarbeitet werden, müssen