Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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chen.

economiesuisse Anh 7 L'utilisation d'arômes dans les préparations pour nourrissons et préparations de Annexe 7, chiffre 38, sous la colonne remarque, changer Verband der Schweizer suite, préparations à base de céréales et autres aliments pour nourrissons et comme suit : « les arômes naturels, les substances Unternehmen enfants en bas âge est plus large au niveau européen aromatisantes naturelles et les préparations

aromatisantes sont autorisées ».

Staatskanzlei des Kantons Generelle Elektronische Datenbank

Obwalden Bemerkungen Die Übernahme der EU-Regelung ist konsequent. Zu begrüssen wäre auch die

zur Bereitstellung einer elektronischen Datenbank wie in der EU

(https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/main/?sector=FAD&auth=SANCAS).

Enzyme

Die Stellung der Enzyme in dieser Verordnung ist unklar. Dies gilt im Besonde-

ren für die Angaben in Art. 1 und 5 (siehe Kommentare unter diesen Artikeln).

Zum besseren Verständnis ist auf die rechtliche Einstufung der Enzyme besser

einzugehen. In der EU ist die Situation bedeutend klarer u.a. aufgrund der EU-

Verordnung Nr. 1332/2008 (Verordnung über Lebensmittelenzyme) und der EU-

Verordnung Nr. 1333/2008 (Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe).

Emmi AG Generelle Wir stellen fest, dass bei den Begriffen die schweizerischen Begriffe wie z.B.

Bemerkungen "Rahm" oder "entwässerte Butter" oder Fondue nicht übernommen wurden. Wir

sind der Meinung, dass diese Begriffe ergänzend zu den aus dem EU-Recht

übernommenen Begriffe wie "Sahne" oder "wasserfreies Milchfett" oder

„Schmelzkäseanalog“ weiter beibehalten werden sollten.

Standeskanzlei des Kan- Generelle Die Änderungen sind sinnvoll und nachvollziehbar.

tons Graubünden Bemerkungen

Landeskanzlei des Kan- Generelle Elektronische Datenbank

tons Basel-Landschaft Bemerkungen Die Übernahme der EU-Regelung ist konsequent. Zu begrüssen wäre auch die

zur Bereitstellung einer elektronischen Datenbank wie in der EU

(https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/main/?sector=FAD&auth=SANCAS).

Enzyme

Die Stellung der Enzyme in dieser Verordnung ist unklar. Dies gilt im Besonde-

ren für die Angaben in Art. 1 und 5 (siehe Kommentare unter diesen Artikeln).

Zum besseren Verständnis ist auf die rechtliche Einstufung der Enzyme besser

einzugehen. In der EU ist die Situation bedeutend klarer u.a. aufgrund der EU-

Verordnung Nr. 1332/2008 (Verordnung über Lebensmittelenzyme) und der EU-

Verordnung Nr. 1333/2008 (Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe).

PROVIANDE Generelle Zusatzstoffverordnung

Bemerkungen Bei der Totalrevision der Zusatzstoffverordnung (ZuV) wurde zu viel Gewicht auf

die Anpassungen