Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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einzugehen. In der EU ist die Situation bedeutend klarer u.a. aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1332/2008 (Verordnung über Lebensmittelenzyme) und der EU-Verordnung Nr. 1333/2008 (Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe).
Laumann & Co neuer Artikel Im Entwurf fehlt Fruchtsirup und Sirup als solches. Wir als Sirup Hersteller sind
sehr darauf angewiesen, vorallem wegen der Änderung bei den Azofarbstoffen E104, E110 und E124.
Geschäftsstelle IG DHS übrige Im Vergleich zur EU-Verordnung 1333/2008/EG wurden verschiedene Abwei-
chungen festgestellt:
- Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter Höchstmenge:
Die Stoffe E 104 Chinolingelb, E 110 Gelborange S und E 124 Cochenillerot A sind im Gegensatz zum EU-Recht nicht in der Gruppe III enthalten und werden folglich in der Anwendungsliste einzeln ausgewiesen.
- Untergruppe mit den Zusatzstoffen E 551 bis E 559:
Diese ist im EU-Recht aufgeführt, fehlt jedoch in der ZuV.
- E 964 Polyglycitolsirup:
Dieser in der EU neu zugelassene Zusatzstoff wurde noch nicht aufgenommen.
- Untergruppe E400 bis E 403 Alginsäure/Alginate:
Diese gibt es im EU-Recht nicht.
Migros-Genossenschafts- übrige Im Vergleich zur EU-Verordnung 1333/2008/EG wurden verschiedene
Bund Abweichungen festgestellt:
- Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter Höchstmenge:
Die Stoffe E 104 Chinolingelb, E 110 Gelborange S und E 124
Cochenillerot A sind im Gegensatz zum EU-Recht nicht in der
Gruppe III enthalten und werden folglich in der Anwendungsliste
einzeln ausgewiesen.
Untergruppe mit den Zusatzstoffen E 551 bis E 559:
Diese ist im EU-Recht aufgeführt, fehlt jedoch in der ZuV.
E 964 Polyglycitolsirup:
Dieser in der EU neu zugelassene Zusatzstoff wurde noch nicht
aufgenommen.
Untergruppe E400 bis E 403 Alginsäure/Alginate:
Diese gibt es im EU-Recht nicht.
FIAL Föderation der übrige Im Vergleich zur EU-Verordnung 1333/2008/EG wurden verschiedene Abwei-Schweiz. Nahrungsmittel- chungen festgestellt:
industrie - Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter Höchstmenge:
Die Stoffe E 104 Chinolingelb, E 110 Gelborange S und E 124 Cochenillerot A sind im Gegensatz zum EU-Recht nicht in der Gruppe III enthalten und werden folglich in der Anwendungsliste einzeln ausgewiesen.
- Untergruppe mit den Zusatzstoffen E 551 bis E 559:
Diese ist im EU-Recht aufgeführt, fehlt jedoch in der ZuV.
- E 964 Polyglycitolsirup:
Dieser in der EU neu zugelassene Zusatzstoff wurde noch nicht aufgenommen.
- Untergruppe E400 bis E 403 Alginsäure/Alginate: