Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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nen überwachen und unterhalten zu lassen. Sie ist aber auch dazu

verpflichtet, über die ganze Prozesskette hinweg, d.h. vom Rohwas-

ser bis zum Trinkwasser, durch risikobasierte Analysen den Zustand

des Wassers zu erfassen.“

Der Verweis in den 3 letzten Zeilen von Abs. 3 "vorbehalten bleiben

die Anforderungen an

die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24. Januar

1991 über den Schutz der Gewässer." ist erklärungsbedürftig, die

Bedeutung der Aussage unklar.

Staatskanzlei des Kantons 6.3 Folgende Angaben sind unverständlich und stimmen nicht mit der Umfassender formulieren wie:

Solothurn Änderungsabsicht gemäss Erläuterungen überein: "Sie oder er führt "... Sie oder er führt in bestimmten Abständen eine Gefahrenanaly-

in bestimmten Abständen eine Analyse des hygienischen Zustands se nach den Grundsätzen des HACCP-Konzepts durch. Darin der Wasserressourcen durch; vorbehalten bleiben die Anforderungen eingeschlossen ist die Zustandsanalyse der Wasserresourcen. an die Grundwasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24. Vorbe-halten bleiben die Anforderungen an die Grund-

Januar 1991 über den Schutz der Gewässer." wasserschutzzonen gemäss Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 Nachdem in den Erläuterungen explizit auf die erforderliche Risiko- über den Schutz der Gewässer."

analyse Bezug genommen wird, sollte dieser Begriff auch im Verord-

nungstext verwendet werden (alternativ wäre der ebenfalls lebensmit- Oder anstelle des Begriffes "Gefahrenanalyse":

telrechtlich verankerte Begriff Gefahrenanalyse möglich). Eine Risi- "Risikoanalyse".

koanalyse geht über die Aufnahme des aktuellen hygienischen Zu-

standes der Wasserressource hinaus. Sie nimmt auch Gefahrenpunk-

te mit mittel- bis längerfristigem Grundwasserverunreinigungspotential

auf, bewertet diese und legt Lenkungsmassnahmen fest.

Chancellerie d’Etat du 15.8 La mention « eau soumise à une technique d’adsorption autorisée »

Canton de Vaud est totalement incompréhensible pour le commun des mortels, et

apporte plus de confusion que d’information. Cette possibilité doit être

supprimée, et seule la mention « eau partiellement défluorisée » doit

être admise.

Standeskanzlei des Kan- 15.9 Dem Hinweis: "Dieses Wasser einem zugelassenen Oxidationsver- „Dieses Wasser wurde einem zugelassenen Oxidationsverfahren tons Graubünden fahren mit ozonangereicherter Luft unterzogen", fehlt das Wörtlein mit ozonangereicherter Luft unterzogen“.

"wurde".

Landeskanzlei des Kan- 15.9 Der Hinweis auf die Ozon-Behandlung ist unnötig schwerfällig. Vereinfacht angeben wie:

tons Basel-Landschaft Der Rechtschreibefehler ist zu beheben. "Dieses Wasser wurde mit ozonangereicherter Luft behandelt."

oder

"Mit Ozon behandelt".

Chancellerie d’Etat du 15.9 La mention « eau soumise à une technique d’oxydation autorisée à

Canton de Vaud l’air ozoné» apporte plus de confusion que d’information. Cette

possibilité doit être remplacée par la mention « eau traitée à l’air

ozoné ».