Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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g bzw. 100 ml? Sind Massenprozente oder Volumenprozente ge-

meint?

Creatin – Schreibweise

Creatin – Schreibweise Gleiche Schreibweise von Creatin in Anhang 8 LKV sowie Anhänge Als Substanz wird Creatin geschrieben. Unter den Spalten "Anprei- 12 und 14. Einheitlich "Creatin" oder "Kreatin".

sung" und "Auflage" steht Kreatin. In Anhang 14 der gleichen Ver-

ordnung steht Creatin. In Anhang 8 LKV wird Kreatin geschrieben. Creatin – Anforderungen - Auflage

Angegebene Gehalte unter Anforderungen überprüfen und allenfalls Creatin - Anforderungen anpassen. Angeben, wenn es sich um Minimalwerte ("min. 3 g/Tag") Die Dosen werden im Vergleich zur aktuellen Fassung geändert. handelt.

Neu steht bei Monohydrat 3 g/Tag und bei Pyruvat 5 g/Tag. Sind die Falls sich unter der Spalte "Auflage" die tägliche Aufnahme von 3 g Werte als Minimalwerte zu verstehen, um eine Anpreisung aufführen auf Creatinmonohydrat bezieht, so sollte dies in Klammer ergänzt zu können? Es ist nicht klar. werden.

Unter der Spalte "Auflage" steht, dass die Anpreisung nur für Le- Zum Beispiel: "… tägliche Aufnahme von 3 g Kreatin (Monohydrat) bensmittel verwendet werden darf, wenn deren Verzehr eine tägliche gewährleistet".

Aufnahme von 3 g Creatin gewährleistet. Von der Logik her müsste

damit der Gehalt der reinen Substanz und nicht der Salzgehalt ge-

meint sein. Als Salz müsste der minimale Gehalt somit höher sein

als 3 g. Falls sich die 3 g auf Creatinmonohydrat beziehen, so würde

die Ergänzung "Monohydrat" in Klammer hinter Creatin zum besse- Cholin und Creatin

ren Verständnis beitragen. Einheitliche Handhabung. Vorschlag: Entweder bei beiden Verweise

auf Anhang 8 LKV oder die detaillierten Angaben bei beiden in Anhang 12 aufführen.

Cholin und Creatin - Health Claim (Angaben unter Anpreisung -

Auflage - Bemerkungen)

Bei Cholin werden die detaillierten Angaben nur im Anhang 8 LKV Inositol

aufgeführt. Änderungsvorschlag: "300 bis 1000 mg/Tag" oder wie bisher "300- Bei Creatin stehen sie sowohl in Anhang 12 als auch in Anhang 8 1000 mg/Tag".

LKV. Die Handhabung von gesundheitsbezogenen Angaben, die

bereits in Anhang 8 LKV geregelt werden, sollte einheitlich sein. Taurin

Wie bisher "max. 1000 mg/Portion" angeben.

Inositol - Anforderungen

"300 à 1000 mg/Tag". Das Wort "à" durch "bis" ersetzen.

Taurin - Anforderungen

"Bis 1000 mg/Portion". Mit Ausnahme von Taurin steht bei den

Substanzen mit zulässigen Höchstmengen der Begriff "max.". Wie

bei der aktuellen Fassung "max. 1000 mg/Portion" angeben. So

werden die Angaben unter Anforderungen einheitlich gehandhabt.

Staatskanzlei des Kantons II.1 Vollständigkeit Tabelle Änderungsvorschläge:

Luzern Aufgrund der revidierten Liste in Anhang 8 LKV ergeben sich in

gewissen Punkten Differenzen zu Anhang 13. Anhang 13 ist unter Berücksichtigung von Anhang 8 LKV und Art. 5c In Anhang 8 LKV werden beispielsweise Nährstoffe/Substanzen der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus heraufgeführt (wie Betain und Glucomannan), welche in Anhang 13 gestellte Erzeugnisse zu aktualisieren / ergänzen.

noch nicht angegeben werden. Diejenigen Stoffe von Anhang 8 LKV,

die bei Nahrungs-ergänzungsmitteln erlaubt sind, sollten von der

Logik her auch hier erfasst und die zugelassenen Tagesdosen fest-