Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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mal in der Einzahl. Dies kann nicht nachvollzogen werden.
Staatskanzlei des Kantons II.1 Vollständigkeit Liste
Luzern Im ab 1.1.2013 geltenden Anhang 8 LKV werden neue Nährstof- Änderungsvorschläge:
fe/Sub¬stanzen aufgeführt (wie Betain und Glucomannan). Sind die
neu aufgeführten Stoffe bei Nahrungsergänzungsmitteln und Ergän- Anhang 14 ist unter Berücksichtigung von Anhang 8 LKV und Art. 5c zungsnahrung erlaubt, so sollten die Verbindungen / Rohstoffquellen Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergedieser Stoffe von der Logik her ebenfalls im Anhang 14 unter Kate- stellte Erzeugnisse zu aktualisieren / ergänzen.
gorie 4 erfasst werden.
Allenfalls Stearidonsäure (STA) separat aufführen aufgrund von Art.
5c der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus
hergestellte Erzeugnisse.
Einleitungssatz und Kategorie 4 hinsichtlich Fettsäuren Einleitungssatz betreffend Fettsäuren streichen.
Der Einleitungssatz wird in Frage gestellt (u.a. Vollständigkeit). Er ist
mehr verwirrend als klärend. Der Satz ist unseres Erachtens zudem Kategorie 4: Sonstige
nicht nötig, weil unter "Kategorie 4: Sonstige" bei DHA, EPA und Ergänzung bei DHA, EPA und Omega-3-Fettsäuren mit Omega-3-Fettsäuren jeweils auf die Speiseöle der Verordnung des "… aus Speiseölen und neuartigen Speiseölen gemäss der Verord-EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse nung des EDI vom 23. Novem-ber 2005 über Speiseöl, Speisefett verwiesen wird. Durch die Verweise sind auch die Anforderungen und daraus her-gestellte Erzeugnisse ".
der entsprechenden Öle eingeschlossen.
Der bei DHA, EPA und den Omega-3-Fettsäuren aufgeführte Ver-
weis ist unvollständig und sollte entsprechend ergänzt werden mit Kategorie 2: Mineralstoffe
"neuartigen Speiseölen". Die neuartigen Speiseöle werden im Artikel Überall Kalium mit "u" schreiben.
1 und im Abschnitt 2a der Verordnung des EDI über Speiseöl, Spei-
sefett und daraus her-gestellte Erzeugnisse neu separat erfasst.
Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge
Kategorie 2: Mineralstoffe Alle Substanzen durchgehend nach Alphabet aufführen.
Bei mehreren Salzen wird Kalium ohne "u" geschrieben.
Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge Kategorie 4: Beta-Glucan
Die Substanzen werden bisher in alphabetischer Reihenfolge aufge- Ergänzungsvorschlag: "Beta-Glucan aus Hafer oder Gerste" führt. Die neu aufgenommenen Stoffe werden nun am Schluss an-
gegeben. Auch bei den neu aufgeführten Substanzen ist die alpha-
betische Reihenfolge zu beachten.
Kategorie 4: Beta-Glucan aus Hafer
Bei den gesundheitsbezogenen Angaben in Anhang 8 LKV steht
Beta-Glucan aus Hafer und Gerste. In diesem Anhang wird bei Beta-
Glucan nur Hafer als Rohstoffquelle angegeben. Sollte die Rohstoff-
quelle nicht mit Anhang 8 LKV korrespondieren?
Pharma Context GmbH Generelle Immer wieder werden wir International auf Nahrungsergänzungsmit-
Bemerkungen tel aufmerksam gemacht, die in vielen europäischen Ländern seit
Jahren vermarktet werden, in der Schweiz aber nicht verkehrsfähig
sind. Dies aufgrund unterschiedlicher Handhabung von empfohlenen
Tagesdosen und Grenzwerten für einzelne Substanzen in verschie-
denen europäischen Ländern.