Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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der Verordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physio- Grüntee einnehmen."
logisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln).
Auf diese Weise wird die Übersicht insgesamt erhöht. Zudem stehen "Warnhinweis" überall in der Einzahl schreiben.
bei den Fussnoten nur noch die vorzunehmenden Warnhinweise,
was ebenfalls zur Übersichtlichkeit beiträgt.
Warnhinweis bei EGCG
Produkte mit EGCG dürfen nicht bei strikter, kalorienarmer Ernäh-
rung eingenommen werden. Dies geht aus dem Warnhinweis zu
wenig klar hervor. Durch das Einführen des Wortes "nicht" wird der
Warnhinweis verständlicher.
Warnhinweis(e) - Wortlaut
Der Begriff "Warnhinweis" steht manchmal in der Mehrzahl, manch-
mal in der Einzahl.
Staatskanzlei des Kantons übrige Vollständigkeit Liste Änderungsvorschläge:
Bern In dem ab dem 1. Januar 2013 geltenden Anhang 8 LKV werden
neue Nährstoffe/Sub¬stanzen aufgeführt (wie Betain und Gluco- Anhang 14 ist unter Berücksichtigung von Anhang 8 LKV und Art. 5c mannan). Sind die neu aufgeführten Stoffe bei Nahrungsergän- Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergezungsmitteln und Ergänzungsnahrung erlaubt, so sollten die Verbin- stellte Erzeugnisse zu aktualisieren / ergänzen.
dungen / Rohstoffquellen dieser Stoffe von der Logik her ebenfalls
im Anhang 14 unter Kategorie 4 erfasst werden.
Aufgrund von Art. 5c der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speise-
fett und daraus hergestellte Erzeugnisse sind allenfalls Stearidon-
säure (STA) separat aufzuführen.
Einleitungssatz betreffend Fettsäuren streichen.
Einleitungssatz und Kategorie 4 hinsichtlich Fettsäuren
Der Einleitungssatz wird in Frage gestellt (u.a. Vollständigkeit). Er ist Kategorie 4: Sonstige
mehr verwirrend als klärend. Der Satz ist unseres Erachtens zudem Ergänzung bei DHA, EPA und Omega-3-Fettsäuren mit nicht nötig, weil unter "Kategorie 4: Sonstige" bei DHA, EPA und "… aus Speiseölen und neuartigen Speiseölen gemäss der Verord-Omega-3-Fettsäuren jeweils auf die Speiseöle der Verordnung des nung des EDI vom 23. Novem-ber 2005 über Speiseöl, Speisefett EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse und daraus her-gestellte Erzeugnisse ".
verwiesen wird. Durch die Verweise sind auch die Anforderungen
der entsprechenden Öle eingeschlossen.
Der bei DHA, EPA und den Omega-3-Fettsäuren aufgeführte Ver- Kategorie 2: Mineralstoffe
weis ist unvollständig und sollte entsprechend ergänzt werden mit
"neuartigen Speiseölen". Die neuartigen Speiseöle werden im Artikel Überall Kalium mit "u" schreiben.
1 und im Abschnitt 2a der Verordnung des EDI über Speiseöl, Spei-
sefett und daraus her-gestellte Erzeugnisse neu separat erfasst.
Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge
Kategorie 2: Mineralstoffe Alle Substanzen durchgehend nach Alphabet aufführen.
Bei mehreren Salzen wird Kalium ohne "u" geschrieben.
Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge Kategorie 4: Beta-Glucan
Die Substanzen werden bisher in alphabetischer Reihenfolge aufge- Ergänzungsvorschlag: "Beta-Glucan aus Hafer oder Gerste" führt. Die neu aufgenommenen Stoffe werden nun am Schluss an-
gegeben. Auch bei den neu aufgeführten Substanzen ist die alpha-