Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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sprechenden Claims geforderten Menge, bei der sich die positive

Wirkung einstellt.

Die EFSA hat in der Opinion zu Creatin Monohydrat von 2004 auf

Grund von Langzeitstudien (5 g/Tag für bis zu 21 Monate) eine

tägliche Aufnahme von 5 g Creatin Monohydrat als sicher für Sport-

ler angesehen (vgl. EFSA Journal (2004), 36, 1-6).

Der Wert von 3 g/Tag in der Kolonne "Anforderungen" ist deshalb bei

Verwendung des Claim als Mindestmenge zu verstehen. Sie kann

unterschritten werden, wenn auf den Claim verzichtet wird. Anderer-

seits bleibt die "Initialdosis" von 20 g/Tag während 7 Tagen von der

Neufassung des Anhangs 12 unberührt.

Vereinigung Schweiz. II.1 Zu Inositol: Inositol - Spalte "Anforderungen": Hersteller von Diät- und In der Kolonne "Anforderungen" sollte der Mengenbereich für Inosital 300-1000 mg/Tag Spezialnahrungen gleich wie bisher (300-1000 mg/Tag) statt mit "à" umschrieben wer-

den.

Vereinigung Schweiz. II.1 Anhang 13 bezieht sich im Gegensatz zu Anhang 12 auf weitere Anhang 13 - "andere Nährstoffe": Hersteller von Diät- und Kategorien von Speziallebensmitteln als nur die Ergänzungs-

Spezialnahrungen nahrungen, u.a. auch auf Nahrungsergänzungsmittel nach Art. 22. Creatin Monohydrat 3 g

Nahrungsergänzungsmittel die Creatin enthalten, bedürfen deshalb

einer Bewilligung des BAG. Sie haben jedoch oft die gleiche Ziel-

gruppe wie die "Ergänzungsnahrungen", bzw. "Sportlernahrungen",

d.h. Personen mit erhöhtem Energiebedarf. Zudem sind Creatinmo-

nohydrat und Creatinpyruvat bereits in Anhang 14 unter der Katego-

rie 4 "Sonstige" als zulässige Verbindungen aufgeführt. Dieser An-

hang gilt auch für die Nahrungsergänzungsmittel nach Art. 22.

Gemäss der EFSA Opinion aus dem Jahr 2004 (vgl. EFSA Journal

(2004), 36, 1-6) ist eine Dosierung bis 3 g für alle Bevölkerungs-

gruppen sicher.

Wir beantragen deshalb, Creatin in Anhang 13 unter "andere Nähr-

stoffe" mit einer zugelassenen Tagesdosis für Erwachsene von 3 g

aufzunehmen. Eine Einzelbewilligung für die Verwendung u.a. in

Nahrungsergänzungsmitteln ist somit nicht mehr erforderlich.

Die zulässige Auslobung von Creatin wird durch Anhang 8 LKV

geregelt.

Vereinigung Schweiz. II.1 Aufnahme von Cholin zur Ermöglichung der Verwendung der ge- "andere Nährstoffe": Hersteller von Diät- und sundheitsbezogenen Angabe aus Anhang 8 LKV.

Spezialnahrungen Cholin 550mg

Die dort vorgegebenen mindestens 82,5 mg Cholin pro Tag für die