Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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sprechenden Claims geforderten Menge, bei der sich die positive
Wirkung einstellt.
Die EFSA hat in der Opinion zu Creatin Monohydrat von 2004 auf
Grund von Langzeitstudien (5 g/Tag für bis zu 21 Monate) eine
tägliche Aufnahme von 5 g Creatin Monohydrat als sicher für Sport-
ler angesehen (vgl. EFSA Journal (2004), 36, 1-6).
Der Wert von 3 g/Tag in der Kolonne "Anforderungen" ist deshalb bei
Verwendung des Claim als Mindestmenge zu verstehen. Sie kann
unterschritten werden, wenn auf den Claim verzichtet wird. Anderer-
seits bleibt die "Initialdosis" von 20 g/Tag während 7 Tagen von der
Neufassung des Anhangs 12 unberührt.
Vereinigung Schweiz. II.1 Zu Inositol: Inositol - Spalte "Anforderungen": Hersteller von Diät- und In der Kolonne "Anforderungen" sollte der Mengenbereich für Inosital 300-1000 mg/Tag Spezialnahrungen gleich wie bisher (300-1000 mg/Tag) statt mit "à" umschrieben wer-
den.
Vereinigung Schweiz. II.1 Anhang 13 bezieht sich im Gegensatz zu Anhang 12 auf weitere Anhang 13 - "andere Nährstoffe": Hersteller von Diät- und Kategorien von Speziallebensmitteln als nur die Ergänzungs-
Spezialnahrungen nahrungen, u.a. auch auf Nahrungsergänzungsmittel nach Art. 22. Creatin Monohydrat 3 g
Nahrungsergänzungsmittel die Creatin enthalten, bedürfen deshalb
einer Bewilligung des BAG. Sie haben jedoch oft die gleiche Ziel-
gruppe wie die "Ergänzungsnahrungen", bzw. "Sportlernahrungen",
d.h. Personen mit erhöhtem Energiebedarf. Zudem sind Creatinmo-
nohydrat und Creatinpyruvat bereits in Anhang 14 unter der Katego-
rie 4 "Sonstige" als zulässige Verbindungen aufgeführt. Dieser An-
hang gilt auch für die Nahrungsergänzungsmittel nach Art. 22.
Gemäss der EFSA Opinion aus dem Jahr 2004 (vgl. EFSA Journal
(2004), 36, 1-6) ist eine Dosierung bis 3 g für alle Bevölkerungs-
gruppen sicher.
Wir beantragen deshalb, Creatin in Anhang 13 unter "andere Nähr-
stoffe" mit einer zugelassenen Tagesdosis für Erwachsene von 3 g
aufzunehmen. Eine Einzelbewilligung für die Verwendung u.a. in
Nahrungsergänzungsmitteln ist somit nicht mehr erforderlich.
Die zulässige Auslobung von Creatin wird durch Anhang 8 LKV
geregelt.
Vereinigung Schweiz. II.1 Aufnahme von Cholin zur Ermöglichung der Verwendung der ge- "andere Nährstoffe": Hersteller von Diät- und sundheitsbezogenen Angabe aus Anhang 8 LKV.
Spezialnahrungen Cholin 550mg
Die dort vorgegebenen mindestens 82,5 mg Cholin pro Tag für die