Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Nous renvoyons également aux remarques faites par l’ACCS/VKCS.
Associazione Consumatrici Generelle L‟introduction de la notion de « viande fraîche » est saluée, elle
della Svizzera Italiana Bemerkungen clarifie l‟ordonnance.
ACSI
Associazione Consumatrici Generelle L‟introduction de la notion de « viande fraîche » est saluée, elle
della Svizzera Italiana Bemerkungen clarifie l‟ordonnance. L‟introduction de la mention des règles
ACSI d‟hygiène sur tous les emballages de viande de volaille est positive
pour la sécurité des consommateurs.
Schweizer Fleisch- Generelle Die Definitionen von Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischer-
Fachverband SFF Bemerkungen zeugnissen sind unbedingt zu präzisieren und mit den Begriffen in
der ZuV, Anhang 3, Anwendungsliste, Ziffer 8 abzugleichen.
Staatskanzlei des Kantons Generelle Eine offizielle Verordnungsabkürzung, zum Beispiel VLtH, wäre
Solothurn Bemerkungen praktisch. Sie würde Fachdokumente von schwerfälligen Verord-
nungsverweisen ent-lasten.
Die Anpassungen hinsichtlich des EU-Rechts werden begrüsst.
Aufgefallen ist uns, dass bei diesen Anpassungen trotzdem diverse
Unterschiede gegenüber dem EU-Recht bleiben (siehe unten aufge-
führte Beispiele). Dies kann unter Umständen zu Problemen führen.
Allgemeine Bemerkung zur Behandlung von Fleischzubereitungen,
Fleischerzeugnissen sowie Fischereierzeugnisse mit Transglutami-
nase:
Es muss sichergestellt sein, dass auch in der Gastronomie die Be-
handlung von Fleischzubereitungen, Fleisch- und Fischereierzeug-
nissen mit Transglutaminase zwingend schriftlich gekennzeichnet
werden muss (-> "für Menschen mit Zöliakie nicht geeignet").
Klar geregelt sein sollte auch, dass der Einsatz von Transglutamina-
se in der Liste der Zutaten zu erwähnen ist.
Staatskanzlei des Kantons übrige Es wird auf vorzunehmende Verpackungshinweise im Zusammen-
Obwalden hang mit dem Durcherhitzen von Fleischzubereitungen, Hack¬fleisch Absatz ist unter Berücksichtigung/Einbezug von Art. 9 Abs. 9 anzu-
und Fleisch-erzeugnissen (zum Teil aus Geflügel) vor dem Verzehr passen. Siehe Ausführungen unter Art. 9 Abs. 9. eingangen. Eine Anpassung ist nötig aufgrund des neu vorgesehe-
nen Absatzes 9.
Staatskanzlei des Kantons übrige Die Vollzugserfahrungen zeigen, dass im Bereich gewisser Fisch- Ergänzung:
Obwalden und Muschelarten in täuschender Absicht minderwertigere Produkte "a. die Tierart (gemeine und wissenschaftliche Bezeichnung)".
als höherwertig angeboten werden ("Seezungen", "Jakobsmu-
scheln"); die Pflicht zur Nennung der wissenschaftlichen Bezeich- Bemerkung: Formulierung in Analogie zu VLtH Art. 17 Abs. 1 Bst. a. nung würde für den Handel und die Konsumenten/innen Klarheit