Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Staatskanzlei des Kantons übrige 9.4:

Solothurn Es wird auf vorzunehmende Verpackungshinweise im Zusammen- Absatz ist unter Berücksichtigung/Einbezug von Art. 9 Abs. 9 anzu-

hang mit dem Durcherhitzen von Fleischzubereitungen, Hack¬fleisch passen. Siehe Ausführungen unter Art. 9 Abs. 9.

und Fleisch-erzeugnissen (zum Teil aus Geflügel) vor dem Verzehr

eingangen. Eine Anpassung ist nötig aufgrund des neu vorgesehe-

nen Absatzes 9.

Staatskanzlei des Kantons übrige 19.1:

Solothurn Ergänzung:

Die Vollzugserfahrungen zeigen, dass im Bereich gewisser Fisch- "a. die Tierart (gemeine und wissenschaftliche Bezeichnung)".

und Muschelarten in täuschender Absicht minderwertigere Produkte

als höherwertig angeboten werden ("Seezungen", "Jakobsmu- Bemerkung: Formulierung in Analogie zu VLtH Art. 17 Abs. 1 Bst. a. scheln"); die Pflicht zur Nennung der wissenschaftlichen Bezeich-

nung würde für den Handel und die Konsumenten/innen Klarheit

schaffen.

Da in der EU in diesem Bereich im Zusammenhang mit der gesetz-

lich geforderten Deklaration der Tierarten (Handelsbezeichnung und

wissen-schaftlicher Name) vergleichbare Anforderungen gelten,

würde die vorge-schlagene Anpassung der VLtH zu keinem Han-

delshemmnis führen (siehe EG-Verordnungen Nr. 2065/2001 und Nr.

1224/2009).

4.10 Révision totale de l'ordonnance sur les boissons alcooliques (RS 817.022.110)

Organisation Article Commentaire Modifications proposées

Staatskanzlei des Kantons 2.1 Es stellt sich die Frage, ob die Definition eines alkoholischen Getränks in

Thurgau dieser Form noch zeitgemäss ist. Die Europäische Union verwendet im Als alkoholisches Getränk gilt ein Getränk mit einem Alkoholge-

Lebensmittelrecht mehrheitlich die Bezeichnung "Getränke mit einem halt von mehr als 1,2 Volumenprozent.

Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent".

So könnte verhindert werden, dass es in der Schweiz "alkoholische

Getränke" (mehr als 0.5 % vol, aber weniger als 1.2 % vol) gibt, deren

Alkoholgehalt nicht deklariert werden muss.

Fédératin Suisse des 2.1 Ce n'est pas pratique lorsque des notions et des définitions doivent être Des renvois grâce à des liens hypertexte dans les textes Vignerons vérifiées dans la législation européenne juridiques suisses (version en ligne) seraient plus accessibles.

Association suisse des 2.1 Ce n'est pas pratique lorsque des notions et des définitions doivent être Des renvois grâce à des liens hypertexte dans les textes vignerons-encaveurs vérifiées dans la législation européenne juridiques suisses (version en ligne) seraient plus accessibles. indépendants