Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Kantons Basel- so ein, dass die Verwendung von anderen Testmethoden nicht mehr

Landschaft möglich ist. Somit wäre es auch nicht möglich, den SLMB- Wenigstens aber Art. 2 Abs. 4 ersetzen durch: "Die Anforderungen der

Nickelabwischtest gemäss dem Infoschreiben Nr. 132 einzusetzen, um technischen Normen gemäss Anhang 1 müssen erfüllt werden."

die Einhaltung des festgelegten Grenzwerts zu überprüfen.

Bemerkung: Die revidierte (noch nicht öffentliche) Version vom Info- Sicher die Norm EN 16128 aus Anhang 1 streichen.

schreiben Nr. 132, welche dem Protokoll der ERFA Gebrauchsgegens-

tände vom 25.5.2012 am BAG in Bern beiliegt, kann nicht ein alternati- Falls im Anhang 1 noch andere Normen als EN 12472 aufgeführt werves Testverfahren zur Überprüfung der Vorgaben nach Art. 2 einführen, den, so müsste der Titel des Anhangs hinsichtlich der Angabe "mit wenn die Testverfahren auf Verordnungsebene abschliessend definiert einem Über-zug" angepasst werden.

werden.

Durch die Anerkennung der Norm EN 1811 (ohne Korrekturfaktor von

0.1) als richtiges Verfahren zur Überprüfung des Grenzwerts von Art. 2

ist es nicht möglich, für Brillen eine Norm zuzulassen, die den Korrektur-

faktor von 0.1 noch beinhaltet. Die Norm EN 16128 ist kein zulässiges

Verfahren, um den Grenzwert von Art. 2 zu überprüfen.

Standeskanzlei des Anh 1 Die vorliegende Fassung führt die Norm EN 1811 auf Verordnungsstufe Auf die Erweiterung der aufgelisteten Normen ganz verzichten.

Kantons Uri so ein, dass die Verwendung von anderen Testmethoden nicht mehr Wenigstens aber Art. 2 Abs. 4 ersetzen durch: "Die Anforderungen der

möglich ist. Somit wäre es auch nicht möglich, den SLMB- technischen Normen gemäss Anhang 1 müssen erfüllt werden."

Nickelabwischtest gemäss dem Infoschreiben Nr. 132 einzusetzen, um Sicher die Norm EN 16128 aus Anhang 1 streichen.

die Einhaltung des festgelegten Grenzwerts zu überprüfen. Falls im Anhang 1 noch andere Normen als EN 12472 aufgeführt wer-Bemerkung: Die revidierte (noch nicht öffentliche) Version vom Info- den, so müsste der Titel des Anhangs hinsichtlich der Angabe "mit schreiben Nr. 132, welche dem Protokoll der ERFA Gebrauchsgegens- einem Über-zug" angepasst werden.

tände vom 25.5.2012 am BAG in Bern beiliegt, kann nicht ein alternati-

ves Testverfahren zur Überprüfung der Vorgaben nach Art. 2 einführen,

wenn die Testverfahren auf Verordnungsebene abschliessend definiert

werden.

Durch die Anerkennung der Norm EN 1811 (ohne Korrekturfaktor von

0.1) als richtiges Verfahren zur Überprüfung des Grenzwerts von Art. 2

ist es nicht möglich, für Brillen eine Norm zuzulassen, die den Korrektur-

faktor von 0.1 noch beinhaltet. Die Norm EN 16128 ist kein zulässiges

Verfahren, um den Stellungnahme

stellungnahme jahresrevision lebensmittelrecht.doc Seite 24/24

Grenzwert von Art. 2 zu überprüfen.

Staatskanzlei des Anh 1 Die vorliegende Fassung führt die Norm EN 1811 auf Verordnungsstufe Auf die Erweiterung der aufgelisteten Normen ganz verzichten.

Kantons Luzern so ein, dass die Verwendung von anderen Testmethoden nicht mehr

möglich ist. Somit wäre es auch nicht möglich, den SLMB- Wenigstens aber Art. 2 Abs. 4 ersetzen durch: "Die Anforderungen der Nickelabwischtest gemäss dem Infoschreiben Nr. 132 einzusetzen, um technischen Normen gemäss Anhang 1 müssen erfüllt werden."

die Einhaltung des festgelegten Grenzwerts zu überprüfen.

Bemerkung: Die revidierte (noch nicht öffentliche) Version vom Info- Sicher die Norm EN 16128 aus Anhang 1 streichen.

schreiben Nr. 132, welche dem Protokoll der ERFA Gebrauchsgegens-

tände vom 25.5.2012 am BAG in Bern beiliegt, kann nicht ein alternati- Falls im Anhang 1 noch andere Normen als EN 12472 aufgeführt werves Testverfahren zur Überprüfung der Vorgaben nach Art. 2 einführen, den, so müsste der Titel des Anhangs hinsichtlich der Angabe "mit wenn die Testverfahren auf Verordnungsebene abschliessend definiert einem Über-zug" angepasst werden.

werden.