Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/30: Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes · 39 Seiten

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RKGK und EKK begrüssen, dass die Sicherstellung der Versorgung der Elektrizitätswirtschaft übertragen werden soll.

Nach SP, WWF und NWA ist die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung eine gemeinsame Aufgabe der Elektrizitätsunternehmen, der Konsumenten und der öffentlichen Hand.

FR und SIE sind der Ansicht, in einem liberalisierten Strommarkt sei die ausreichende Elektrizitätsproduktion stark vom Ausland abhängig. Deren Sicherstellung könne daher nicht alleine durch die inländischen Elektrizitätsunternehmen gewährleistet werden.

WEKO kritisiert, die Elektrizitätsunternehmen würden ermächtigt, zur Vermeidung von Versorgungsengpässen ihre Produktionsmengen zu koordinieren. Dies würde den Nachweis von schädlichen Mengenabsprachen enorm erschweren.

3.10 Artikel 9 Massnahmen des Bundes bei Störung der Versorgung

Eine klare Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Versorgung. Eine Minderheit vertritt die Meinung, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sei ausschliesslich Sache der Branche.

Gemäss swissmem ist es keineswegs erwiesen, dass Artikel 9 die Versorgungssicherheit verbessert. Er sei daher zu streichen.

EnDK, RKGK, FR und VS betonen, dass der Bund gestützt auf das Landesversorgungsgesetz über Kompetenzen verfüge, um notfalls Massnahmen zur Sicherstellung der nationalen Versorgung zu ergreifen. EnDK, RKGK und VS wollen Artikel 9 massiv kürzen. FR verlangt dessen Streichung.

Artikel 9 widerspreche dem Subsidiaritätsprinzip und schaffe unnötige Bundeskompetenzen. Er sei ersatzlos zu streichen (swisselectric, VSE; EWN, Schwanden, sn energie, VBEW).

Mehrere Vernehmlasser warnen davor, dass der Bundesrat bei der Schaffung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten in die Kompetenzen der Kantone eingreife. Insbesondere dürfe die kantonale Gewässerhoheit nicht angetastet werden (EnDK, RKGK, FR, GR, VS; SGS).

SWV betont, Massnahmen des Bundes bei Störungen müssten nicht bei den Anlagen selbst ansetzen, sondern bei den Rahmenbedingungen, welche diese Anlagen betreffen. Artikel 9 sei zu streichen.

Im Rahmen der staatlichen Massnahmen zur Sicherstellung der nationalen Versorgung sollten insbesondere der Verbesserung der Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine grosse Bedeutung zukommen (GP, SP; SES; Greenpeace, SGS; NWA). SP und NWA verlangen zudem, bei der Ausschreibung von neuen Anlagen zur Stromerzeugung die externen Kosten

mitzuberücksichtigen.

EnDK, RKGK, FR und VS vermissen bei den Ausschreibungskriterien sowohl die energiewirtschaftliche Qualität als auch ökologische Anforderungen.

Gemäss SATW sind Ausschreibeverfahren nur zielführend, wenn Standorte, Kühlkapazitäten oder Wasserkraftkapazitäten zur Verfügung stehen und Baubewilligungsverfahren rasch abgeschlossen werden können.