Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/30: Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes · 39 Seiten
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Nach Ansicht von FEA, SBV, SGB, VPOD und VSAM sollte das StromVG primär der Gewährleistung von Rechts- bzw. Versorgungssicherheit dienen. Es sei daher eine Regelungsdichte anzustreben, welche geeignet ist, diese Ziele zu erfüllen.
2.5 Energiepolitische und –technische Organisationen
SOLAR verweist bezüglich der Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln auf die NWA-
Stellungnahme.
Gemäss VSE schaffen die klaren gesetzlichen Regeln Rechtssicherheit und ermöglichen eine geordnete Strommarktöffnung. EF fordert drei separate Vorlagen (Transit, Marktöffnung und die Förderung erneuerbarer Energie), die gleichzeitig zu beraten seien. Swisselectric vermisst die konsequente, geordnete Marktöffnung und lehnt das „überladene“ StromVG ab.
Die meisten energiepolitischen Organisationen stimmen einer vorgezogenen Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels grundsätzlich zu, machen aber Vorbehalte geltend. ACE, AVES, Swisselectric, SWV und VSE verlangen vorgängig eine entsprechende Vereinbarung mit der EU.
ADEV und SES fordern die zeitgleiche Einführung einer Einspeiseregelung für erneuerbare Energie.
Die fünfjährige Teilmarktöffnung mit der gewählten Grenze von 100 MWh wird teils unterstützt (ADEV, AEE, SES, SEV, SOLAR, Swisspower und VSE), teils abgelehnt (ACE, AVES, EF, swisselectric, SWV). WKK begrüsst den Marktzugang für unabhängige Produzenten.
ADEV, AEE, SES und SEV begrüssen, dass die zweite Marktöffnungsphase dem fakultativen Referendum unterliegen soll. Gegen die Möglichkeit eines Referendums sind ACE, AVES, EF, ISKB, swisselectric, Swisspower und SWV. Sollte allerdings ein Weglassen der Referendumsmöglichkeit die politische Akzeptanz des StromVGs gefährden, würde Swisspower seine ablehnende Haltung aufgeben.
EF, swisselectric und Swisspower befürworten den im EnG vorgesehenen Weg, wonach die Erreichung von verbindlichen, quantitativen Förder- und Effizienzzielen mittels freiwilliger Bestrebungen sowie nötigenfalls mittels verbindlicher Massnahmen geschehen soll. ACE, AVES, ISKB, SEV, SWV und VSE sind dagegen.
AEE, HES, ISKB, Öbu, Swisspower und VSE unterstützen das Ziel, bis 2030 die Erzeugung aus erneuerbaren Energien um 5400 GWh zu erhöhen. EF, swisselectric und SWV lehnen es ab.
ADEV, AEE, HES, ISKB, SES, SOLAR und SSES befürworten eine Einspeiseregelung. ADEV, HES, SES, SOLAR und SSES betonen, deren Einführung müsse ohne Verzögerung erfolgen. Andere energiepolitische Organisationen sprechen sich gegen eine solche Regelung aus (ACE, AVES, EF, SEV, swisselectric, Swisspower, SWV, VSE, VSG).
ÖBU, SES, SSES und Swisspower befürworten die vorgesehene Quotenregelung (kombiniert mit einem internationalen Zertifikatehandel). AEE, EF, HES, ISKB, SOLAR und VSE lehnen sie ab.
AVES, EF, swisselectric, VSE erwarten, dass die Gesetzesvorlage den Aufbauarbeiten zu einer schweizerischen Übertragungsnetzgesellschaft Rechnung trägt. ADEV bevorzugt eine staatliche Netzgesellschaft. Für AEE sind die Eigentumsverhältnisse sekundär, solange die staatliche Kontrolle gewährleistet wird.