Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/30: Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes · 39 Seiten

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technischen Entwicklung anzupassen. SL weist darauf hin, dass sich einige der Massnahmen zur Erreichung der Zielwerte (wie z.B. die Erstellung neuer Windkraftanlagen) nicht mit den Interessen des Landschaftsschutzes vereinbaren liessen. Es seien daher differenzierte Förderziele für die einzelnen Arten der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien festzulegen.

Von Greenpeace, pro natura, Rheinaubund, SGS und WWF wird die im StromVG vorgesehene Einspeiseregelung befürwortet. Gemäss SL müsste die Einspeisevergütung auch umweltrelevante Faktoren, insbesondere die Auswirkungen auf die Landschaft berücksichtigen.

Greenpeace, pro natura und WWF unterstützen die Einführung von Quoten. Rheinaubund und SGS lehnen Quoten ab, weil der Zertifkatehandel mit grossen Vollzugsschwierigkeiten verbunden sei.

Rheinaubund, SGS und WWF fordern eine öffentlich-rechtliche Netzgesellschaft. Nach Greenpeace und pro natura ist die Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers analog zur Nationalbank anzustreben.

SGS beantragt die Änderung zahlreicher StromVG-Artikel. Sie will dadurch insbesondere eine Vorzugsbehandlung der erneuerbaren Energien bewirken.

Rheinaubund ist für eine konsequente Umsetzung des Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzips im StromVG.

Nach Ansicht von Greenpeace, pro natura, SGS und WWF sollte das StromVG primär der Gewährleistung von Rechts- bzw. Versorgungssicherheit dienen. Es sei daher eine Regelungsdichte anzustreben, welche geeignet ist, diese Ziele zu erfüllen.

2.8 Weitere Vernehmlasser

Die vorgezogene Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels wird begrüsst (Coop, Migros, SAB, SATW, SBB, SSV, VLP, VÖV, WEKO). GV lehnt die EleG-Revision ab, weil der Zeitgewinn gegenüber einer umfassenden Regelung zu gering sei.

Coop, GV, Migros, SAB, SSV, VLP und VÖV sprechen sich für eine 5 jährige Teilmarktöffnung aus. WEKO macht seine Zustimmung von der Gewährung des freien Netzzugangs für alle kommerziellen Endverbraucher abhängig. SATW und SBB verlangen eine sofortige Marktöffnung für alle Endverbraucher.

Von Coop, GV, SAB, SATW, SSV und VLP wird die vorgeschlagene Trennlinie bei 100 MWh befürwortet. Andere Vernehmlasser fordern eine tiefere Limite (SBB: möglichst tief, VÖV: 50 MWh, WE-KO: kommerziell/nicht kommerziell).

Einverstanden mit der Referendumsmöglichkeit vor der zweiten Marktöffnungsphase sind Coop, GV, Migros, SAB, SSV, VLP und VÖV. SATW und SBB sprechen sich dagegen aus. WEKO akzeptiert die Referendumsmöglichkeit unter der Bedingung, dass bereits bei der Teilmarktöffnung alle kommerziellen Endverbraucher frei sind.

Coop, GV, Migros, SAB, SATW, SSV und VÖV befürworten den im EnG vorgesehenen Weg, wonach die Erreichung von verbindlichen, quantitativen Förder- und Effizienzzielen mittels freiwilliger Bestrebungen sowie nötigenfalls mittels verbindlicher Massnahmen geschehen soll. SBB sieht die