Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/30: Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes · 39 Seiten
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Mehrere Vernehmlasser vertreten die Meinung, die Zielüberprüfung gemäss Absatz 5 müsste in kürzeren Zeitabständen durchgeführt werden (GP; VPOD; SES; Greenpeace, SGS, WWF).
RKGK und VS erachten den Erneuerungsfonds gemäss Absatz 6 als problematisch. Er würde primär Gesellschaften belohnen, welche weniger effizient gewirtschaftet haben.
Mehrere Vernehmlasser können sich nicht vorstellen, dass die vorgegebenen Zielwerte mittels freiwilliger Massnahmen erreicht werden. Sie fordern die sofortige Einführung verbindlicher Massnahmen für verpflichtende Ziele (GP, SP; VPOD; AEE, SES; SKS; Greenpeace, SGS, WWF; NWA).
Nach VSE und EWN ist die Auswahl der Instrumente und die Umsetzung von verstärkten Massnahmen in erster Linie durch die Elektrizitätsbranche vorzunehmen. Falls erforderlich, solle der Bundesrat die Verbindlichkeit gewisser Massnahmen beschliessen können. Auch die Ausserkraftsetzung einzelner gesetzlicher Regelungen sei denkbar.
Swisspower, SWV und EWB begrüssen, dass gemäss Absatz 6 primär auf freiwillige Massnahmen gesetzt wird. SWV betont jedoch, der Bund hätte dem Markt die richtigen Anreize zu geben, damit verstärkte Massnahmen nicht notwendig würden.
4.2 Generelle Bemerkungen zu den Artikeln 7b bis 7d
Gemäss BS und IWB dürfen verstärkte Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien erst gesetzlich geregelt werden, wenn festgestellt wird, dass die für 2030 gesetzten Ziele nicht erreicht werden können. Die Artikel 7b bis 7d seien zu streichen.
VSE und EWN betonen, die in Artikel 7a vorgeschlagenen Kompetenzerteilungen an den Bundesrat seien ausreichend und bedürften keiner weiteren Regelung. Die Artikel 7b bis 7d seien zu streichen.
Es sei primär mittels kostendeckender Einspeisevergütungen sicherzustellen, dass die erneuerbaren Energien im Inland voll ausgeschöpft werden. Zusätzlich sollten inländische Zertifikate gekauft werden können, und zwar von denjenigen Erzeugern erneuerbarer Energie, die nicht von der Vergütung profitieren. Sollte sich abzeichnen, dass diese Massnahmen nicht ausreichen, um die in Artikel 7a vorgegebenen Zielwerte zu erreichen, sei der Zukauf ausländischer Zertifikate vorzusehen (SP; AEE; SKS; WWF; Biomasse, NWA).
GP, SES und WWF bezweifeln die Wirksamkeit des Zertifikatehandels und befürchten überdies erhebliche Vollzugsschwierigkeiten. Erneuerbare Energien seien in erster Linie über kostendeckende Einspeisevergütungen zu fördern.
Es wird befürchtet, dass mit dem Zukauf günstiger Zertifikate aus dem Ausland die Erneuerung der älteren Wasserkraftwerke unterlaufen wird. Es sei daher subsidiär auch für den Erhalt und die Sanierung grosser Wasserkraftwerke eine kostendeckende Einspeisevergütung vorzusehen (GP, SP; SES; SKS; WWF; NWA).
4.3 Artikel 7b
SWV schlägt vor, die Massnahmen gemäss Artikel 7b allgemeiner zu umschreiben.
SP, AEE, SKS, NWA und Biomasse finden eine Mindestquote gemäss Absatz 1 in Kombination mit griffigen Zielen nach Artikel 7a sinnvoll.