Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/30: Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes · 39 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht
Swissmem ist der Meinung, die Förderung von Energie aus Wasserkraft sei bereits durch Absatz 2 gewährleistet. Sie verlangt die ersatzlose Streichung von Absatz 1.
Swisspower, GV, SSV, EWB und ewz fordern, Absatz 1 dahingehend zu ergänzen, dass Produktionseinbussen aufgrund ökologischer Verbesserungsmassnahmen nicht als Reduktion der Erzeugung im Sinne der Zielsetzung behandelt werden.
Gemäss RKGK, SO und VS kann der vorgesehene Zielwert von 5400 GWh nur erreicht werden,
wenn die Wasserkraft unabhängig von der Anlagegrösse miteinbezogen wird.
Es wird gefordert, auch den biogenen Anteil von Strom aus Abfällen als erneuerbar zu klassifizieren (ZH, GL; FES; BUWAL, EAM, VBSA).
Mehrere Vernehmlasser verlangen, den Zielwert in Absatz 2 als jährliche Steigerung des Anteils der Strombeschaffung aus erneuerbaren Energien zu definieren:
- Die Steigerung müsse mindestens 1% pro Jahr betragen (GP; SBV; AEE, SES; SGS, WWF; Biomasse)
- Der Bundesrat solle die Steigerungsrate prospektiv alle 10 Jahre festlegen, wobei diese nicht tiefer sein dürfe, als diejenige vergleichbarer westeuropäischer Länder (SP; SKS; WWF; NWA)
SP, SKS, WWF und NWA schlagen vor, den Artikel dahingehend zu ergänzen, dass die Abgeltung von Mehrkosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Vergleich zur Stromerzeugung aus neuen Anlagen nicht erneuerbarer Energie 5% nicht überschreiten darf.
Gemäss SWV müssten prioritär die wettbewerbsfähigen erneuerbaren Energien gefördert werden. Dazu zähle insbesondere die Wasserkraft.
RKGK begrüsst das in Absatz 3 verankerte Sparziel. Allerdings dürften die gewählten Massnahmen die volkswirtschaftliche Entwicklung nicht beeinträchtigen. Dieses Ziel verlange realistischerweise den Zubau von Wasserkraft.
GP, SES und WWF beantragen, den in Absatz 3 enthaltenen Zielwert auf 30 Prozent zu erhöhen.
SP, SKS und NWA schlagen als Minimalziel in Absatz 3 eine jährliche Zunahme in der Höhe des Wirtschaftswachstums vor.
VPOD und Greenpeace begrüssen das Ziel einer 15-prozentigen Steigerung der Energieeffizienz.
Für swissmem und WWZ ist es unklar, wie der Zielwert in Absatz 3 berechnet und der laufende Stand der Zielerreichung überprüft werden sollte. Sie beantragen, den Absatz zu streichen.
VSE und EWN betonen, Auswirkungen von Fördermassnahmen seien schwierig abzuschätzen. Daher könne die Branche nicht die Verantwortung für das Erreichen quantifizierter Resultate übernehmen. Absatz 3 sei zu streichen.
Gemäss RKGK ist Absatz 4 zu streichen. Stattdessen sollten Anreize durch die Verkürzung der notwendigen Verfahren und die vollumfängliche Delegation der wasserrechtlichen Kompetenzen an die Kantone geschaffen werden.
GP, SES und WWF verlangen, die in Absatz 4 angesprochenen Teilschritte genauer zu definieren.