Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/30: Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes · 39 Seiten
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Ein schrittweises Vorgehen bei der Marktöffnung wird von fast allen Kantonen unterstützt. Lediglich BE und AR fordern eine sofortige Öffnung (mit dem Wahlmodell). Die Trennlinie bei 100 MWh stösst bei einer Mehrheit auf Zustimmung (inkl. EnDK, RKGK). Die meisten können sich aber auch vorstellen, die Grenze tiefer anzusetzen, wobei einige explizit einen tieferen Schwellenwert fordern (ZH, SZ, SO, BS, AR, AI, SG). FR und VS erachten die 100 MWh als unterste Limite.
Die fünfjährige Übergangsfrist wird von fast allen Kantonen unterstützt. SO und BS bevorzugen eine Zeitspanne von 3 Jahren.
Ein Teil der Kantone findet die vorgeschlagene Referendumsmöglichkeit sinnvoll (LU, UR, SZ, FR, SO, BL, AI, TI, VD, VS, GE). Die Mehrheit der Kantone, sowie EnDK und RKGK lehnen das fakultative Referendum vor der Einführung der zweiten Etappe ab.
Verbindliche, quantifizierte Ziele im Bereich erneuerbarer Energien, sowie freiwillige Massnahmen der Branche und als ultima ratio verbindliche Massnahmen des Bundes, werden von den meisten Kantonen (ausser ZG) grundsätzlich unterstützt. Gemäss BE müssten das StromVG und die Förderung der erneuerbaren Energien im Parlament getrennt beraten werden. BS verlangt, die verstärkten Massnahmen erst dann zu regeln, wenn es sich abzeichnet, dass die für 2030 gesteckten Zielwerte verfehlt werden.
Das vorgeschlagene Ziel, bis 2030 die Erzeugung aus erneuerbaren Energien zu erhöhen, wird von den Kantonen grundsätzlich befürwortet. Allerdings bestehen diverse Vorbehalte. So wird unter anderem gefordert, die Zielerreichung müsse periodisch überprüft, grosse Wasserkraftwerke mitberücksichtigt und die Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Ausserdem wird der vorgesehene Zielwert von 5400 GWh teilweise als unrealistisch eingestuft.
5 Kantone bewerten die Möglichkeit, subsidiär eine kostenorientierte Einspeisevergütung einzuführen, positiv (BE, FR, AI, TI, VS). Die übrigen Kantone bevorzugen marktwirtschaftliche Instrumente und fordern eine flexiblere Lösung die den Kriterien der Effizienz im Vollzug und der Wirkung im Inland im hohen Masse entspricht.
Die Einführung eines Quotenmodells wird von einigen Kantonen begrüsst (RKGK, BE, TI, VS), von ZG und GE abgelehnt. Viele Kantone äussern sich skeptisch gegenüber Massnahmen, die einen Import von im Ausland produzierter erneuerbarer Energie ermöglichen.
Eine klare Mehrheit der Kantone erachtet die Schaffung eines privatrechtlichen Übertragungsnetzbetreibers als richtig, sofern dessen Unabhängigkeit durch einen starken Regulator gesichert wird. VS sähe eine öffentlich-rechtliche Netzgesellschaft im Besitz von Bund und Kantonen als geeignete Lösung.
Sämtliche Kantone sind damit einverstanden, dem Staat unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips die zum Erhalt der Versorgungssicherheit notwendigen Kompetenzen zuzugestehen.
2.2 Parlamentarische Kommissionen der eidgenössichen Räte
Die UREK des Nationalrates wird aufgrund der Vernehmlassungsauswertung ihre Position formulieren. Zu diesem Zweck hat sie ergänzende Fragen in die Vernehmlassung gegeben.