Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/30: Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes · 39 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Mehrere Vernehmlasser verlangen, dass im StromVG das Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzip konsequent umgesetzt wird (ACE, AVES, EF, ISKB, SEV, swisselectric, Swisspower, SWV, VSE, VSG).
Nach Ansicht von ADEV, AEE, HES, SES und SOLAR sollte das StromVG primär der Gewährleistung von Rechts- bzw. Versorgungssicherheit dienen. Es sei daher eine Regelungsdichte anzustreben, welche geeignet ist, diese Ziele zu erfüllen.
2.6 Konsumentenorganisationen
Gemäss KF ist die vorgezogene Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels Voraussetzung für einen funktionierenden Verbundbetrieb. IGEB plädiert für eine rasche Binnenmarktöffnung und sieht dieses Ziel durch die vorgezogene Transitregelung gefährdet.
FRC befürwortet eine Marktöffnung, sofern Minimalanforderungen betreffend Versorgungssicherheit erfüllt sind und für Kleinkunden eine Ombudsstelle eingerichtet wird. IGEB trägt die 5 jährige Teilmarktöffnung mit der Grenze von 100 MWh in Anbetracht der EMG-Abstimmung als Kompromis mit, spricht sich aber gegen das Referendum über die Einführung der zweiten Etappe aus. KF ist für die sofortige Einführung des WAS-Modells.
Acsi, FRC, KF und SKS sprechen sich für die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energie aus. IGEB lehnt die vorgeschlagene Änderung des EnG ab.
IGEB und kf verlangen, dass im StromVG das Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzip konsequent umgesetzt wird. IGEB plädiert jedoch gleichzeitig für verbindliche Regelungen im Bereich Verteilnetze und/oder Netznutzungsentgelte.
Nach Ansicht von acsi, FRC und SKS sollte das StromVG primär der Gewährleistung von Rechts- bzw. Versorgungssicherheit dienen. Es sei daher eine Regelungsdichte anzustreben, welche geeignet ist, diese Ziele zu erfüllen.
2.7 Umweltschutzorganisationen
Die Positionen von pro natura decken sich mit denjenigen von Greenpeace.
Greenpeace, pro natura, WWF sind für die vorgezogene Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels. Rheinaubund macht seine Zustimmung von der befristeten Gültigkeit des EleG abhängig. Nach Ansicht von SGS müssten zusätzlich auch die Massnahmen zum Ausbau von Produktionskapazitäten aus erneuerbarer Energie umgesetzt werden.
Die fünf jährige Teilmarktöffnung mit der gewählten Limite von 100 MWh wird von Greenpeace, pro natura und WWF unterstützt. Rheinaubund plädiert für eine Teilmarktöffnung mit einer Trennlinie bei 50 MWh. SGS lehnt eine etappenweise Marktöffnung strikte ab. Sie sieht in der damit verbundenen Ungleichbehandlung von Gross- und Kleinkonsumenten einen Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot nach Art 8 BV.
Die Referendumsmöglichkeit vor der vollständigen Marktöffnung wird von Greenpeace, pro natura, Rheinaubund und WWF begrüsst.
Greenpeace, pro natura und SGS sind mit den Zielwerten zur Förderung der erneuerbaren Energien einverstanden. Rheinaubund und WWF verlangen die Ziele klarer zu definieren und laufend der