Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/30: Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes · 39 Seiten

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Einheit der Materie verletzt und lehnt eine Verknüpfung der Förderung der erneuerbaren Energien mit der Strommarktliberalisierung ab.

Von Coop, GV, Migros, SAB, SATW, SSV, VLP und VÖV wird das festgelegte Ziel von 5400 GWh zur Förderung erneuerbarer Energie begrüsst.

Die Möglichkeit einer Einspeiseregelung unterstützen Coop, Migros, SAB, SATW, VLP und VÖV.

SBB, SSV und GV bevorzugen eine wettbewerbsorientierte Lösung.

Coop, Migros, SATW, SSV, VLP und VÖV begrüssen die Einführung von Quoten als subsidiäre Massnahme. SAB vermisst die Option, Darlehen für den Ausbau der Kapazitäten erneuerbarer Energie zu gewähren.

GV, Migros, SAB und SATW befürworten eine konsequente Umsetzung des Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzips im StromVG.

Nach Ansicht von Coop, SBB, VLP und WEKO sollte das StromVG primär der Gewährleistung von Rechts- bzw. Versorgungssicherheit dienen. Es sei daher eine Regelungsdichte anzustreben, welche geeignet ist, diese Ziele zu erfüllen.

2.9 Nicht eingeladene Vernehmlasser

Mehrere uneingeladene Vernehmlasser verweisen auf die Stellungnahmen von PKE und VAS (Dintikon, EOR, EW-Wald, Fällanden, Gossau, Hunzenschwil, IBB, Kloten, LKG, Schöftland, SWL, Teufenthal, Villmergen, Wallisellen, Wetzikon, Gansingen / Laufenburg (EGG), Oftringen, Würenlos, Auw, Arni-Islisberg, Ueken, Rietheim, Fislisbach, Rüti, Uetikon, StwZ). Auch die Stellungnahmen von IBW und Zollikon decken sich weitgehend mit denjenigen von PKE und VAS.

Biogas, EEE, SVG, Edisun, Swissolar, ENCO und Entec vertreten weitgehend die Position von AEE.

BKW und BEV verweisen bezüglich der Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln auf die Stellungnahmen von VSE und swisselectric. Die Haltung von EKZ deckt sich weitgehend mit derjenigen von VSE. Die Postitionen von NOK, Atel und Axpo sind praktisch identisch mit derjenigen von swisselectric.

ZPK und Cemsuisse vertreten die Positionen der IGEB. Cemsuisse hat jedoch eine abweichende Meinung betreffend der Referendumsfrage.

Die vorgezogene Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels wird von zahlreichen uneingeladenen Vernehmlassern begrüsst (AET, BOG, CP, Davos, Edisun, EF NW, EKT, Entec, ER, ESA, ESR, EWB, EWZ, fer-sr, FRE, Glavitsch, GW, IBA, IBW, NWA, PKE, Pully, RES, Sierre, sn energie, SVG,

Swissolar, TVS, usic, VAS, VBE, XK). EOS und NOK sind für die vorgezogene Revision des EleG, sofern das StromVG nicht rasch in kraft gesetzt werden kann. AXPO, EGL und VBEW unterstützen die Revision unter dem Vorbehalt, dass ein Abkommen mit der EU bezüglich der Anerkennung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgehandelt wird. Auch ATEL, BEV, BKW, EOS und NOK fordern eine Vereinbarung mit der EU. BEV und BKW befürworten eine vom StromVG losgelösten Behandlung und Inkraftsetzung des revidierten EleG. Seine Gültigkeit solle nicht befristet sein. ATEL verlangt die rasche Behandlung und Inkraftsetzung eines „Bundesgesetzes über den Strommarkt“,

wodurch eine vorgezogene EleG-Revision obsolet werde. CVCI, hkbb, OSEL, PSG, PS-GE und TNC lehnen die vorgezogene Revision des EleG ab.