Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht

3.4 Anhang 5 und 6 Punktesystem für die Zuteilung und Kriterien für die

Bestimmung von Nieren mit erweiterten Spender-

kriterien

Auch für Nieren mit erweiterten Spenderkriterien gelten grundsätzlich die gleichen Zuteilungsregeln wie für andere Nieren. In erster Priorität sind sie somit Patientinnen und Patienten mit einer medizinischen Dringlichkeit nach Artikel 26, in zweiter Priorität immunisierten Patientinnen und Patienten zuzuteilen. Liegt keine dieser Prioritäten vor, kommt wiederum ein Punktesystem zur Anwendung. Dieses trägt der Besonderheit von Nieren mit erweiterten Spenderkriterien Rechnung und sieht entsprechend zum Teil andere massgebende Kriterien vor.

Bei Nieren mit erweiterten Spenderkriterien ist davon auszugehen, dass der Transplantationserfolg im Vergleich mit anderen Nieren geringer ist. Es kann aber nicht zum Voraus genau festgelegt werden, wann bei einer Niere erweiterte Spenderkriterien vorliegen. Der Entscheid ist immer Sache der Ärztinnen und Ärzte des entnehmenden Spitals oder Transplantationszentrums. Anhang 6 gibt ihnen aber für diesen Entscheid immerhin Anhaltspunkte, indem er medizinische und chirurgische Voraussetzungen auflistet.

3.5 Anhang 7 Punktesystem für die Ermittlung der intestinalen Insuffizienz

Liegt bei Patientinnen und Patienten, die eine Mehrfachtransplantation des Dünndarms mit anderen Organen (mit Ausnahme der Leber) benötigen, die gleiche Priorität vor, so soll nach dem Punktesystem in Anhang 7 ermittelt werden, wem der Dünndarm zugeteilt werden soll. Mit diesem Punktesystem wird der Grad der medizinischen Dringlichkeit ermittelt: Am dringlichsten ist die Patientin oder der Patient mit der grössten Punktezahl, die maximal 12 betragen kann.