Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 29 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
nen diese Konstellation vorliegt, soll deshalb eine besondere Priorität zukommen (Abs. 1 Bst. h). Aus dem gleichen Grund wird eine bestimmte Übereinstimmung der Gewebemerkmale auch bei immunisierten Patientinnen und Patienten verlangt (Abs. 2).
2.2.5.4 Art. 28 Punktesystem
Mit abnehmender HLA-Kompatibilität verringert sich auch der Vorteil, Nieren nach der Gewebeübereinstimmung zuzuteilen. Wenn keine Priorität nach den Artikeln 26 oder 27 vorliegt, sollen deshalb neben der Gewebeübereinstimmung auch andere Kriterien für die Zuteilung zum Zuge kommen wie z.B. die Wartezeit. In Studien konnte gezeigt werden, dass der HLA-Effekt in den letzten Jahren geringer geworden ist. Ebenfalls gezeigt werden konnte der Effekt der Wartezeit an der Dialyse, der beträchtlich ist: Ein Jahr Wartezeit entspricht etwa dem Unterschied von 1 zu 6 Mismatches.
Für die Gewichtung dieser Elemente wird ein Punktesystem vorgesehen, das für die verschiedenen Kriterien Punkte vergibt. Die Niere wird der Patientin oder dem Patienten mit der höchsten Punktezahl zugeteilt (Abs. 1).
Der Bedeutung der Gewebeübereinstimmung für den Transplantationserfolg wird auch im Rahmen dieses Punktesystems Rechnung getragen; sie ist aber nur ein Element unter anderen. Den unterschiedlichen Auswirkungen der Gewebeübereinstimmung auf den einzelnen Genorten auf den Transplantationserfolg wird durch unterschiedliche Punkteboni Rechnung getragen.
Absatz 2 und 3: Aufgrund des Mangels an Organen werden immer mehr Organe für eine Transplantation in Betracht gezogen, die gewisse „Mängel“ aufweisen. Der Besonderheit dieser Organe wird mit unterschiedlichen Zuteilungkriterien Rechnung getragen. Ob bei einer Niere erweiterte Spenderkriterien vorliegen (so genannter expanded criteria donor), ist nach Anhang 6 zu bestimmen.
Voraussetzung für die Zuteilung einer Niere mit erweiterten Spenderkriterien ist die Zustimmung der Patientin oder des Patienten zur Transplantation eines solchen Organs. Liegt diese Zustimmung vor, so gelten für die Zuteilung einer solchen Niere die gleichen Prioritäten wie für die Zuteilung „normaler“ Nieren: in erster Priorität sind sie Patientinnen und Patienten mit einer medizinischen Dringlichkeit zuzuteilen (Abs. 2 Bst. a), in zweiter Priorität Patientinnen und Patienten nach Artikel 27 (Abs. 2 Bst. b) und in dritter Priorität der Patientin oder dem Patienten, der oder dem nach einem besonderen Punktesystem in Anhang 5 die meisten Punkte zugeordnet wurden (Abs. 2 Bst. c). Die HLA-Kompatibilität spielt hier eine eher untergeordnete Rolle und wird deshalb nicht berücksichtigt. Demgegenüber kommt der Wartezeit eine grössere Bedeutung zu und wichtig ist hier speziell, dass die Ischämiezeiten kurz gehalten werden.
2.2.5.5 Art. 29 Zuteilung bei gleicher Priorität
Bei gleicher Priorität gilt die gleiche Regelung wie bei Herzen, Lungen und Lebern
2.2.6 6. Abschnitt: Zuteilung von Bauchspeicheldrüsen und Inselzellen
2.2.6.1 Art. 30 Übereinstimmung der Blutgruppe
Auch bei der Bauchspeicheldrüse oder den Inselzellen ist grundsätzlich die Identität oder Kompatibilität der Blutgruppe zwischen spendender und empfangender Person Vorausset-