Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/43: Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KAV) · 34 Seiten
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Einleitung
Das neue Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) wurde am 23. Juni 2006 vom Parlament verabschiedet mit dem Ziel, das neue KAG auf den 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen.
Der vorliegende Entwurf der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KAV) berücksichtigt die von den beiden Räten gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf vom 23. September 2005 beschlossenen Änderungen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat im Übrigen beschlossen, dass die KAV ihr zur Konsultation vorzulegen sei. Dies soll im Oktober geschehen. Damit soll sichergestellt werden, dass KAG, KAV und die Kollektivanlagenverordnung der Eidg. Bankenkommission (KAV-EBK) auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden können.
Nachfolgend werden nur jene Artikel in knapper Form erläutert, bei denen Kommentierungsbedarf besteht. Bei der Übernahme von bestehendem Recht wird dies ebenfalls dargestellt.
Juli 2006 4 / 34