Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/43: Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KAV) · 34 Seiten

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Art. 83 Risikoverteilung und Beschränkungen

Materiell entspricht dieser Artikel im Wesentlichen Artikel 46 AFV.

Art. 84 Beherrschender Einfluss der Fondsleitung und der SICAV bei gewöhnli-

chem Miteigentum

Art. 85 Verbindlichkeiten; kurzfristige festverzinsliche Effekten und kurzfristig

verfügbare Mittel

Art. 86 Sicherstellung von Bauvorhaben

Diese Artikel entsprechen Artikel 47 und 48 AFV. Der bisherige Artikel 48 Absatz 4 AFV bildet neu zur besseren Verständlichkeit einen eigenen Artikel (Art. 86).

Art. 87 Derivative Finanzinstrumente

Gegenüber dem offener formulierten Artikel 61 KAG begrenzt dieser Artikel den Einsatz von Derivaten auf die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken. Andere Einsatzmöglichkeiten sind bei Immobilienfonds nicht gegeben.

Art. 88 Bewertung von Grundstücken bei Erwerb oder Veräusserung

Art. 89 Bewertung der zur kollektiven Kapitalanlage gehörenden Grundstücke Art. 90 Prüfung und Bewertung bei Bauvorhaben

Diese drei Artikel entsprechen materiell im Wesentlichen der geltenden Regelung, fassen jedoch verschiedene in der bestehenden Gesetzgebung verstreute Bestimmungen, welche die Bewertung von Immobilienanlagen und Bauvorhaben zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum Gegenstand haben, der besseren Übersichtlichkeit wegen zu drei klar strukturierten Artikeln zusammen.

Artikel 88 entspricht im Wesentlichen Artikel 39 Absatz 2 AFG.

Artikel 89 Absatz 1 entspricht dem ersten Teil der Bestimmung aus Artikel 39 Absatz 4 AFG. Artikel 89 Absatz 2 ist neu, Artikel 89 Absatz 3 entspricht Artikel 49 Absatz 2 AFV, Artikel 89 Absatz 4 entspricht Artikel 39 Absatz 5 AFG, Artikel 89 Absatz 5 entspricht dem zweiten Teil der Bestimmung aus Artikel 39 Absatz 4 AFG.

Artikel 90 schliesslich entspricht materiell der Bestimmung von Artikel 39 Absatz 3 AFG.

Art. 91 Publikationspflicht

Diese Bestimmung entspricht Artikel 49 Absatz 1 AFV.

Art. 92 Sonderbefugnisse

Absatz 1 entspricht materiell im Wesentlichen Artikel 40 Absatz 3 AFG, Absatz 2 entspricht Artikel 40 Absätze 1 und 2 AFG.

Art. 93 Ausgabe von Immobilienfondsanteilen

Dieser Artikel entspricht materiell im Wesentlichen Artikel 54 AFV. Neu ist Absatz 2 Bestimmung c, der eine echte Lücke füllt. Aufgrund der grösseren Nähe zur Immobi-

Juli 2006 25 / 34