Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/81: Erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes · 34 Seiten
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Auf der anderen Seite fliessen gestützt auf das «Konzept Finanzierung Flugsicherung» pro Jahr rund 20 Mio. Franken an Mineralölsteuererträgen in das Flugsicherungssystem. Davon profitieren fast alle Akteure in der Luftfahrt. Die An- und Abfluggebühren auf den Landesflughäfen Genf und Zürich können reduziert werden, womit einerseits die Attraktivität dieser Flughäfen erhöht und andererseits schweizerische Fluggesellschaften finanziell entlastet werden. Die Flugplätze der Kategorien II und IIIa können die Gebühren auf heutigem Niveau belassen und damit weiterhin wettbewerbsfähig bleiben. Die Leichtaviatik profitiert ebenfalls vom unveränderten Gebührenniveau.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Das Geschäft ist in der Legislaturplanung vorgesehen.