Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/81: Erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes · 34 Seiten
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– Genehmigung der Flughafengebühren durch das BAZL.
– Grundsätze für die Deckung von Security-Kosten.
– Einführung einer separat auszuweisenden Sicherheitsgebühr.
– Vorschriften über die Finanzierung von Schutzmassnahmen gegen kriminelle Übergriffe.
– Flugsicherungskosten: Reduktion der Querfinanzierung zwischen den verschiedenen Flugplatzkategorien zur besseren Verwirklichung des Grundsatzes, dass Aufwendungen von den Nutzern der Dienstleistung getragen werden sollten.
Konkret bedeutet das für die Flugsicherungsgebühren eine Abwendung vom heutigen Briefmarkenprinzip. Einteilung der Flugplätze in Kategorien nach flugsicherungstechnischen Grundsätzen.
• Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Erhebung einer Aufsichtsabgabe.
• Umformulierung der Bestimmungen über die Schweizerische Luftverkehrsschule in einen
Förderungsartikel für die Luftfahrt im Sinne der Ziele des luftfahrtpolitischen Berichts (Förderung von Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung neuer Technologien).
• Anpassungen an EU-Recht
– Anpassungen wegen der Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und am Single European Sky (SES).
• Flugunfalluntersuchung
– Anpassung der rechtlichen Grundlagen für die Flugunfalluntersuchungen. Neue Regelung des Untersuchungsverfahrens. Abschaffung der Flugunfalluntersuchungskommission (EFUK).
– Zusammenlegung des Büros für Flugunfalluntersuchung und der Unfalluntersuchungsstelle für Unfälle im Landverkehr in der Rechtsform einer Behördenkommission.
• Weitere Anpassungen
– Gesetzliche Grundlage für den Erlass von Amtsverordnungen.
– Gestaltung Luftraumstruktur durch Erlass einer Amtsverordnung.
– Aussenlandebewilligung: Ersatz der heutigen Bewilligungspflicht im Einzelfall oder auf eine bestimmte Zeit durch Regelung in einer Verordnung.
– Gesetzliche Grundlagen für Luftfahrtdaten.
– Ersatz der heutigen Meldepflicht bei Luftfahrthindernissen durch eine Bewilligungspflicht.
– Anpassung an Vorgaben des Datenschutzrechtes.
Für die Erarbeitung der Vorlage wurde vom BAZL eine Begleitgruppe ins Leben gerufen.
Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Unique, Swiss, Skyguide, dem Aero-Club der Schweiz (AeCS) und dem Flugplatzverein zusammen.