Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/81: Erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes · 34 Seiten
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ral zu erfolgen hat. Per 1. Januar 2008 wurden 20 neue Stellen geschaffen. Die dazu notwendigen finanziellen Mittel werden mit der per 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Verordnung über die Gebühren des BAZL (GebV-BAZL)8 generiert. Eine weitere, für die Gewährleistung einer qualitativ hoch stehenden Aufsichtstätigkeit des BAZL erforderliche Aufstockung um 24 Personaleinheiten, wurde vom Bundesrat mit Beschluss vom 30. Mai 2007 mit der Vorlage über eine LFG-Revision verknüpft. Für die Schaffung dieser Stellen sind zusätzliche Einnahmen notwendig. Diese sollen mit einer neuen Aufsichtsabgabe generiert werden, für die indessen zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss. Mit den Erträgen aus der Aufsichtsabgabe sollen einerseits die 24 Stellen finanziert werden, um die notwendige weitere Ressourcenaufstockung haushaltneutral gestalten zu können. Auf der anderen Seite sollen die Erträge dafür verwendet werden, den Kostendeckungsgrad des Amtes insgesamt zu erhöhen und damit der entsprechenden Forderung von Bundesrat und Parlament nachzukommen.
Konzept Aufsichtsabgabe
Das BAZL verfügt über vier Abteilungen (je eine für die Sicherheit von Flugtechnik, Flugbetrieb und Infrastruktur sowie eine für Luftfahrtentwicklung), den Bereich Ressourcen und Logistik, das Sicherheits- und Risikomanagement (SRM), den Direktionsstab und die Kommunikation. Mit der unmittelbaren Aufsicht über die Luftfahrt sind die drei Sicherheitsabteilungen betraut. Es ist daher nahe liegend, mit der geplanten neuen Aufsichtsabgabe ausschliesslich Kosten der Sicherheitsabteilungen zu decken. Die übrigen Bereiche des BAZL sind mit anderen Mitteln zu finanzieren.
Der Gesamtaufwand des BAZL betrug 2007 rund 87 Millionen Franken. Abzüglich der Beiträge an internationale Zivilluftfahrtorganisationen, der Kosten für Sicherheitsmassnahmen und der Beiträge an Eurocontrol verblieb ein Personal- und Sachaufwand von rund 60 Millionen Franken. Davon fallen auf die drei Sicherheitsabteilungen rund 80 %, was 48 Millionen Franken entspricht. Dem standen auf der Ertragsseite Gebühreneinnahmen von gut 7 Millionen Franken gegenüber, die grösstenteils ebenfalls von den Sicherheitsabteilungen generiert worden sind.
Es ist vorgesehen, die 48 Millionen Franken an Personal- und Sachaufwand für die unmittelbare Sicherheitsaufsicht mit den Gebührenerträgen, der neuen Aufsichtsabgabe und mit allgemeinen Steuergeldern zu bezahlen. Die Gebührenerträge werden aufgrund der neuen GebV-BAZL ansteigen und ab 2008 voraussichtlich rund 11 Millionen Franken jährlich betragen. Die verbleibenden 37 Millionen Franken sind auf Aufsichtsabgabe und Steuergelder aufzuteilen. Wie der Verteilschlüssel auszusehen hat, ist letztlich eine politische Frage. Artikel 6b Absatz 2 sieht für die Aufsichtsabgabe einen Rahmen von 40–60 % der Aufsichtskosten vor. Von diesem Rahmen ausgehend wird vorgeschlagen, die verbleibenden Aufsichtskosten zu je 50 % auf die Aufsichtsabgabe und auf Steuergelder aufzuteilen. Mit den 18,5 Millionen Franken an Erträgen aus der Aufsichtsabgabe könnte sowohl der Forderung nach einer Erhöhung des Kostendeckungsgrades wie auch der Vorgabe nach einer haushaltneutralen Ressourcenaufstockung entsprochen werden. Die insgesamt 29,5 Millionen Franken (11 Mio. Gebührenerträge und 18,5 Mio. Erträge Aufsichtsabgabe) würden im Verhältnis zu den Gesamtkosten von 87 Millionen Franken einen Kostendeckungsgrad von über 30 % ergeben, was gegenüber den 2007 erreichten rund 10 % eine deutliche Verbesserung bedeuten würde.
8 SR 748.112.11