Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/103: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 35 Seiten

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Kanton ZG

Im Gesetz die Möglichkeit eines Assessments vorsehen. Kommandantenkurs nur drei Wochen. Neuformulierung:

1

Wer für eine Ausbildung in einer Kader- oder Kommandantenfunktion vorgesehen ist, kann einer Fähigkeitsprüfung unterzogen werden.

(Abs. 2 gemäss Vorlage)

3

Schutzdienstpflichtige, die für die Kommandantenfunktion vorgesehen sind, müssen für die Übernahme dieser Funktion einen Kommandantenkurs von drei Wochen bestehen, zwei Wochen dienen der Grundausbildung durch den Bund, eine Woche der Praxiserprobung bei den Kantonen.

Kanton ZH

Keine Verlängerung der Ausbildungsdauer für Kommandanten. Durch eine Verlängerung würde es schwieriger, Personen zu finden, die bereit sind, eine Kommandantenfunktion zu übernehmen.

Ein Teil der vom Bund durchgeführten Kommandantenkurse sollte hinsichtlich inhaltlicher und zeitlicher Ausgestaltung den Kantonen obliegen. Anpassung von Absatz 1:

1

Schutzdienstpflichtige, die für die Kommandantenfunktion vorgesehen sind, müssen für die Übernahme dieser Funktion einen Kommandantenkurs von zwei Wochen bestehen, wovon zwei Drittel beim Bund und die restliche Zeit beim Kanton durchgeführt wird.

Klare Festlegung des Anforderungsprofils der Kader in der Verordnung. Entsprechende Anpassung des erläuternden Berichts.

Schweizerischer Städteverband

Zur Vereinheitlichung der Ausbildung wird folgende Formulierung vorgeschlagen:

1

Die verpflichteten Personen, die künftig mit einer Kommandantenfunktion oder der Funktion des stellvertretenden Kommandanten betraut werden, müssen einen Kurs von drei bis vier Wochen besuchen.

Schweizerischer Arbeitgeberverband

Eine Verlängerung der Kaderausbildung und der Weiterbildung wird abgelehnt.

SZSV

Die Aufteilung der Ausbildungszeit zwischen Bund und Kantonen ist zwingend. Jedoch sollte die Ausbildungszeit für Kommandanten drei Wochen nicht überschreiten.

Die Ausweitung der Ausbildungsdauer für übrige Kaderfunktionen auf zwei Wochen (Abs. 2) wird begrüsst.

Organisation régionale de protection civile Pully-Paudex-Belmont

Die Verlängerung der Ausbildungsdauer ist gerechtfertigt.

In der Formulierung auch die Kommandanten-Stellvertreter erwähnen.

Einige Kantone haben das Abverdienen für Kaderpositionen eingeführt, um das Niveau zu erhöhen. Festlegung der diesbezüglichen Dauer und Anforderungen in einem dritten Abschnitt.

GSoA

Die Verlängerung der Ausbildungsdauer für Kader ist nicht akzeptabel.