Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/103: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 35 Seiten

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• Ein Teil der Kaderausbildung der Zivilschutz-Kommandantinnen und –kommandanten

sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter soll durch die Kantone durchgeführt werden.

• Die Ausbildungsdauer für Schutzdienstpflichtige in anderen Kaderfunktionen als derjeni-

gen der Kommandantin oder des Kommandanten soll auf drei Wochen erhöht werden.

• Die grosse Mehrheit der Kantone fordert, dass die Beschaffung und Finanzierung der

persönlichen Ausrüstung und des Materials für den Zivilschutz wieder durch den Bund erfolgen soll.

• Das Gesetz soll die Zollbefreiung für aus dem Ausland eingeführtes Zivilschutzmaterial

nicht nur für den Bund, sondern auch für die Kantone ermöglichen.

• Der erläuternde Bericht soll festlegen, dass die Schutzraumbaupflicht zukünftig für

Schutzräume bereits ab 25 Schutzplätzen (d.h. bei Bauten ab 38 Zimmern) bestehe.

• Der Ersatzbeitrag soll nicht gesamtschweizerisch auf 400 Franken festgelegt werden,

sondern 400–800 Franken betragen.

• Die Revisionsvorlagen sollen dahingehend angepasst werden, dass die Kantone bei der

Bewilligung der Aufhebung eines privaten Schutzraumes eine Ersatzabgabe erheben dürfen.

Von den Kantonen ist einzig der Kanton Graubünden mit dem vorliegenden Entwurf der BZG-Teilrevision nicht einverstanden. Der wesentliche Mangel bestehe darin, dass die dem Bund und den Kantonen obliegenden Aufgaben und Befugnisse wie auch die den Rechtsunterworfenen obliegenden Pflichten nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern durch den Bundesrat auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen.

Von den politischen Parteien lehnt nur die Schweizerische Volkspartei die Vorlage ab, sollte die Möglichkeit für Einsätze und Wiederholungskurse im grenznahen Ausland bestehen bleiben. Nach Ansicht der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz ist das Verbundsystem „Bevölkerungsschutz“ grundlegend neu zu ordnen mit dem Ziel, die Schutzdienstpflicht ganz fallen zu lassen und durch differenziert ausgestaltete Formen der Freiwilligkeit zu ersetzen. Zudem seien die Gemeinschaftseinsätze abzuschaffen.