Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/103: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 35 Seiten

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Begrenzung der Ausbildungsdienste und Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (Gemeinschaftseinsätze): Mit dem neuen Artikel 25a wird für jährliche Ausbildungsdienste und Gemeinschaftseinsätze auf nationaler sowie kantonaler und kommunaler Ebene neu eine Obergrenze von 40 Tagen eingeführt. Neu wird für Gemeinschaftseinsätze im Besonderen eine Begrenzung auf insgesamt zwei Wochen pro Jahr festgelegt, eingeschlossen Gemeinschaftseinsätze auf nationaler Ebene.

Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft: Im Bereich der Gemeinschaftseinsätze auf nationaler Ebene ist bei einem Schaden neu die Schadloshaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden durch den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin vorgesehen.

Rechtsmittel: Es wird neu statuiert, dass gegen die Zuteilung zu einer Funktion Beschwerde beim VBS geführt werden kann, bevor der Weg an das Bundesverwaltungsgericht offen steht.

Strafbestimmungen: Aufgrund der Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) sind die Strafbestimmungen des BZG anzupassen. Zudem soll darauf verzichtet werden, dass Strafentscheide und Einstellungsbeschlüsse der Kantone der Bundesanwaltschaft zuzustellen sind und diese im Anschluss das Bundesamt für Bevölkerungsschutz zu unterrichten hat.

Finanzierung: Im Bereich der Schutzbauten wird die Kostentragung durch den Bund präzisiert bzw. ergänzt.

Datenschutz: Ergänzt werden die Bestimmungen über den Datenschutz, die neu die formellrechtliche Grundlage zur systematischen Verwendung der neuen AHV-Versichertennummer durch die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Bundes sowie der Kantone enthalten.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 17. Februar 2010 bis zum 31. Mai 2010. 82 Adressatinnen und Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen. Es sind insgesamt 66 Stellungnahmen eingegangen (wovon 5 ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben):

26 Kantone

5 politische Parteien

18 Organisationen/Verbände

11 Gemeinden (nicht eingeladen)

6 Weitere (nicht eingeladen)