Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/125: Genehmigung und Änderung der Aarhus-Konvention und Änderung des Umweltschutzgesetzes · 35 Seiten
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schaffen, dass die Schweiz die Aarhus-Konvention ratifizieren kann. Am 15. Dezember 1998 hat der Ständerat die Motion überwiesen. Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderungen des USG schaffen die Voraussetzungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Aarhus-Konvention.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage hat auf Bundesebene nicht sehr grosse Auswirkungen, aber immerhin solche, die nicht intern aufgefangen werden können. Die Betreuung der Konvention durch die Bundesbehörden beinhaltet die Pflicht, regelmässig an die Organe der Konvention Bericht über die Umsetzung in der Schweiz zu erstatten und an den entsprechenden internationalen Treffen teilzunehmen. Auch müssen aufgrund der Ratifizierung mehrere Verordnungen angepasst werden. Zudem ist eine entsprechende Beratung der Kantone bei der Umsetzung notwendig. Dies bedingt insgesamt zusätzlich eine volle Arbeitsstelle beim Bundesamt für Umwelt.
4.2 Finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Einige Kantone werden neu den Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen schaffen müssen. Die Erfahrung des Bundes bei der Umsetzung des BGÖ zeigt, dass im Vollzug nicht mit einem grossen Mehraufwand zu rechnen ist. Das Bundesamt für Umwelt verzeichnete in den Jahren 2007 und 2008 durchschnittlich 40 Anfragen auf Zugang zu Umweltinformationen. Davon wurden ca. 20 % negativ beantwortet, in vier Fällen wurde ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Beschwerdeverfahren gab es keine. Auch die Evaluation 2009 des BGÖ zeigt, dass die Einführung des BGÖ auf Bundesebene zu relativ wenig Gesuchen und damit bei den Amtsstellen zu wenig Aufwand geführt hat53. Ingesamt müssten die Kantone, welche das Recht neu schaffen, deshalb nur mit einem geringen Mehraufwand rechnen54.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Ein vereinfachter Zugang zu amtlichen Dokumenten wirkt sich auf die verschiedenen Wirtschaftsakteure insofern positiv aus, als sie aufgrund einer effizienten Informationsbeschaffung schneller einen besseren Wissensstand erreichen. Die Umsetzung der Konvention bzw. die Verbesserung der Umweltinformation fördert auch die Markttransparenz. Dies dürfte insbesondere für die KMU, aber auch für die Konsumentinnen und Konsumenten von Nutzen sein.
53 Bericht über den Vollzug, die Umsetzungskosten und die Wirksamkeit des Öffentlichkeitsgesetzes vom 29. Juni 2009, www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00652/01405/index.html?lang=de
54 Dies bestätigt auch eine Studie, die im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt von Dr. Markus Spinatsch, Beratung für Politik und Verwaltung, im Jahr 2004 bei den Kantonen durchgeführt wurde.