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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 196 Seiten
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2. Bei Phosphaten und Silicaten wurden nur für die Zusatzstoffzubereitung, nicht für das Lebensmittelenderzeugnis, Höchstmengen festgelegt.
3. Bei allen anderen Lebensmittelzusatzstoffen mit numerischem ADI-Wert wurden für die Zusatzstoffzubereitung und das Lebensmittelenderzeugnis Höchstmengen festgelegt.
4. Kein Lebensmittelzusatzstoff wird in der Funktion als Farbstoff, Süssungsmittel oder Geschmacksverstärker zugelassen.
E-Nr. des Bezeichnung des verwendeten Höchstmenge Zubereitungen von Zusatzstoffen, denen der verwendeten Zusatzstoffs Zusatzstoff zugesetzt werden darf
Zusatzstoffs
Gruppe I GHP Alle Zusatzstoffpräparate
Anhang 2
200 – 203 Sorbinsäure – Sorbate 1500 mg/kg Farbstoffzubereitungen
einzeln oder in
Kombination in
der Zubereitung
15 mg/kg im
Endprodukt
berechnet als
freie Säure
210 Benzoesäure 1500 mg/kg Farbstoffzubereitungen
einzeln oder in
Kombination in
der Zubereitung
15 mg/kg im
Endprodukt
berechnet als
freie Säure
211 Natriumbenzoat 1500 mg/kg Farbstoffzubereitungen
einzeln oder in
Kombination in
der Zubereitung
15 mg/kg im
Endprodukt
berechnet als
freie Säure
212 Kaliumbenzoat 1500 mg/kg Farbstoffzubereitungen
einzeln oder in
Kombination in
der Zubereitung
15 mg/kg im
Endprodukt
berechnet als
freie Säure
220 – 228 Schwefeldioxid – 100 mg/kg in der Farbstoffzubereitungen (ausser
Sulfite Zubereitung und E 163, Anthocyane, E 150 b, Sulfit-2 mg/kg berech- laugen-Zuckerkulör, und E 150 d, net als SO2 im Ammonsulfit-Zuckerkulör)** Endprodukt