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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 196 Seiten

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2. Bei Phosphaten und Silicaten wurden nur für die Zusatzstoffzubereitung, nicht für das Lebensmittelenderzeugnis, Höchstmengen festgelegt.

3. Bei allen anderen Lebensmittelzusatzstoffen mit numerischem ADI-Wert wurden für die Zusatzstoffzubereitung und das Lebensmittelenderzeugnis Höchstmengen festgelegt.

4. Kein Lebensmittelzusatzstoff wird in der Funktion als Farbstoff, Süssungsmittel oder Geschmacksverstärker zugelassen.

E-Nr. des Bezeichnung des verwendeten Höchstmenge Zubereitungen von Zusatzstoffen, denen der verwendeten Zusatzstoffs Zusatzstoff zugesetzt werden darf

Zusatzstoffs

Gruppe I GHP Alle Zusatzstoffpräparate

Anhang 2

200 – 203 Sorbinsäure – Sorbate 1500 mg/kg Farbstoffzubereitungen

einzeln oder in

Kombination in

der Zubereitung

15 mg/kg im

Endprodukt

berechnet als

freie Säure

210 Benzoesäure 1500 mg/kg Farbstoffzubereitungen

einzeln oder in

Kombination in

der Zubereitung

15 mg/kg im

Endprodukt

berechnet als

freie Säure

211 Natriumbenzoat 1500 mg/kg Farbstoffzubereitungen

einzeln oder in

Kombination in

der Zubereitung

15 mg/kg im

Endprodukt

berechnet als

freie Säure

212 Kaliumbenzoat 1500 mg/kg Farbstoffzubereitungen

einzeln oder in

Kombination in

der Zubereitung

15 mg/kg im

Endprodukt

berechnet als

freie Säure

220 – 228 Schwefeldioxid – 100 mg/kg in der Farbstoffzubereitungen (ausser

Sulfite Zubereitung und E 163, Anthocyane, E 150 b, Sulfit-2 mg/kg berech- laugen-Zuckerkulör, und E 150 d, net als SO2 im Ammonsulfit-Zuckerkulör)** Endprodukt