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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 25 Seiten

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Anlage 1

Vorschriften für Dimethylcarbonat

ANWENDUNGSBEREICH

Dimethyldicarbonat kann Wein mit dem Ziel zugesetzt werden, die mikrobiologische Stabilisierung des in Flaschen abgefüllten Weins zu gewährleisten, der gärfähige Zucker enthält.

VORSCHRIFTEN

- Der Zusatz darf erst kurz vor der Abfüllung erfolgen; als diese gilt das Einfüllen des betreffenden Erzeugnisses in Behälter

mit einem Inhalt von 60 Litern oder weniger für gewerbliche Zwecke;

- der Behandlung darf nur Wein mit einem Zuckergehalt von mindestens 5 g/l unterzogen werden.