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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 25 Seiten
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Anlage 8
Vorschriften für die Behandlung von Wein mit Chitosan aus Pilzen und für die Behandlung von Wein
mit Chitin-Glucan aus Pilzen
Anwendungsbereiche:
a) Verringerung des Gehalts an Schwermetallen, insbesondere Eisen, Blei, Kadmium, Kupfer,
b) Vermeidung der Eisentrübung und der Kupfertrübung,
c) Verringerung etwaiger Schadstoffe, insbesondere Ochratoxin A,
d) Verringerung der Populationen unerwünschter Mikroorganismen, insbesondere der Brettanomyces, ausschliesslich durch
Behandlung mit Chitosan.
Vorschriften:
- Die zu verwendenden Dosen werden nach vorherigem Versuch bestimmt. Die Verwendungshöchstdosis darf folgende Werte nicht übersteigen:
- 100 g/hl für die Anwendungen nach den Buchstaben a und b,
- 500 g/hl für die Anwendung nach Buchstabe c,
- 10 g/hl für die Anwendung nach Buchstabe d.
- Das Geläger wird mit physikalischen Mitteln entfernt.