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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 25 Seiten
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Anlage 6
Vorschriften für die Behandlung mit PVI/PVP-Copolymeren
Mit dieser Behandlung sollen zu hohe Metallkonzentrationen gesenkt und die durch diese zu hohen Gehalte verursachten Mängel, beispielsweise Eisentrübung, verhindert werden, indem Copolymere zugesetzt werden, die diese Metalle absorbieren. Vorschriften
- Sicherheitshalber müssen die dem Wein zugesetzten Copolymere spätestens zwei Tage nach Zugabe abgefiltert sein.
- Im Fall von Mosten dürfen die Copolymere frühestens zwei Tage vor der Filtration zugesetzt werden.
- Die Durchführung der Behandlung obliegt einem Önologen oder einem qualifizierten Techniker.
- Die eingesetzten absorbierenden Copolymere müssen den von der OIV veröffentlichten Vorschriften des Internationalen
Önologischen Kodex entsprechen, insbesondere den Grenzwerten für die Gehalte an Monomeren(1).
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(1) Die Behandlung mit PVI/PVP-Copolymeren kann erst nach der Festlegung und Veröffentlichung von Spezifikationen für
die Reinheit und Bestimmung der zugelassenen Copolymere im Internationalen Önologischen Kodex der OIV zur Anwendung kommen.