Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 38 Seiten
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Forschungsbedarf
Bio Suisse, Uniterre, Bioforum, KBNL, FER, EKAH, Pro Natura, Basler Appell, WWF, Greenpeace, SKEK, Coop, VD, JU, LU, SG, BE, SP und GPS sind der Meinung, dass GVO noch zu wenig gut erforscht seien und zusätzliches Wissen notwendig sei, bevor sie angebaut werden können.
Gefährdung der biologischen Sicherheit
Andere Stellungnehmende sind der Ansicht, GVO würden die biologische Sicherheit gefährden (NE, UR, OW, ZG, Apisuisse, AGORA). Die SAB geht davon aus, „dass das sensible Ökosystem im Berggebiet über die Auskreuzung von Erbmaterial aus GV Nutzpflanzen geschädigt werden kann“. Auch die SKEK schreibt, dass GVO die Biodiversität gefährden. Auf die Einführung von GVO sei zu verzichten, weil diese riskant sei (AefU). NE befürchtet eine Übertragung von gentechnisch verändertem Material auf Wildpflanzen.
Die SKEK, der Basler Appell und SG bemängeln das Fehlen von Langzeitstudien über die Effekte des GVO-Einsatzes. Der Basler Appell ist zudem der Ansicht, dass zu wenig unabhängige Risikoforschung betrieben wird.
Es sei nicht erwiesen, dass durch das Einhalten von Koexistenzmassnahmen ökologische Schäden verhindert werden können, meint die KBLN.
Die Angst vor Schäden, welche nicht rückgängig gemacht werden können, wurde mehrmals erwähnt (eine Privatperson, SAVE, KBLN).
Die EVP, WWF, Greenpeace und Pro Natura sehen im Einsatz von GVO ein Risiko für die Biodiversität, die Gewässer und den Boden. Dies unter anderem, weil der GVO-Anbau mit Monokulturen in Verbindung gebracht wird.
Sensibilität gegenüber der Verwendung von Glyphosat
Der SVZ weist darauf hin, dass die allgemeine Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber der Anwendung von Glyphosat zugenommen habe, und dass der Vorteil von Herbizid-toleranten Kultivierungsmethoden schwer kommunizierbar sei. Die GPS schreibt zudem, Glyphosat stehe unter Verdacht, mutagen und teratogen zu sein.
Abhängigkeit von Grosskonzernen
Sollten eines Tages GVO angebaut werden, würden nur grosse Agrarmultis profitieren, schreiben JU, GalloSuisse, Coop, Bio Suisse, Bioforum, SKEK, die GPS, SWISSAID, und Uniterre. Bio Suisse hält fest, dass die Interessen der Saatgut-/Pestizidfirmen nachweislich nicht in der Herstellung von resistenten Sorten lägen. Die SKEK macht geltend, durch Patente für GVO-Saatgut würde die Abhängigkeit der Landwirte gegenüber Grosskonzernen steigen. Für Prométerre besteht die Möglichkeit, dass Grosskonzerne eine Anbaubewilligung in der Schweiz anstreben könnten, um einen Image-Gewinn zu erzielen, da die Schweizer Zulassungspraxis international als streng wahrgenommen werde.
Interpretation der Wahlfreiheit
EKAH, SAG, ACSI, Sativa Rheinau, Gen Au, STS, Bio ZH & SH, Kleinbauern-Vereinigung, SWISSAID, Uniterre, StopOGM, FRC, SKS und Écologie libérale vertreten die Meinung, dass die Wahlfreiheit im Fall der Gentechnologie nicht als Anspruchsrecht auf GVO und nicht-GVO,