Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 38 Seiten
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5 Gentechnikgesetz
5.1 Allgemeine Bemerkungen
„GVO-freie Gebiete“: Einführung und Anwendungsbereich
Im Begleitbrief zur Vernehmlassungsdokumentation wurden die Adressaten gebeten, sich darüber zu äussern, ob sie die Einführung „GVO-freier Gebiete“ begrüssen und wie sie deren vorgeschlagenen Anwendungsbereich und Merkmale beurteilen. Mehr als die Hälfte der Organisationen, die sich zu dieser Frage geäussert haben, lehnen die Einführung „GVO-freier Gebiete“ ab (27/48). Darunter sind Organisationen aus allen thematischen Bereichen vertreten. Die Mehrheit der Ablehnungen wird dadurch begründet, dass zumindest die Möglichkeit bestehen müsse, die gesamte Schweiz als GVO-frei zu deklarieren oder allenfalls in einer Umkehr des vorgeschlagenen Ansatzes „GVO-Regionen“ auszuscheiden seien (AI, OW, UR, SZ, SH, Grünliberale, Bio Luzern, Bio Suisse, Bioterra, TGL, ACSI, FRC, Greenpeace, SKS, Pro Natura, WWF, SAB, SKEK). Einzelne zustimmende Organisationen begrüssen grundsätzlich die Öffnung der Schweiz gegenüber der Kultivierung von GVO.
Abbildung 4: Stellungnahmen zur Frage, ob die Einführung „GVO-freier Gebiete“ begrüsst wird
Sowohl Teilnehmende, die der Einführung von „GVO-freien Gebieten“ grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen, als auch solche, die deren Einführung befürworten, bemängeln, dass der vorgestellte Ansatz komplex, administrativ wie finanziell aufwändig, restriktiv und in der Praxis schwierig oder gar nicht anwendbar sei (LU, NE, TI, ZH, TG, SZ, SH, VSF, TGL, sgv, HELVETAS, Suisseporcs). Des Weiteren seien „GVO-freie Gebiete“ möglichst grossflächig anzulegen und es müsse die Möglichkeit bestehen, ein kantonsweites oder allenfalls gar schweizweites „GVO-freies Gebiet“ auszuscheiden (AG, AR, SH, TG, TI, VS, AGRIDEA). Gemäss mehreren Teilnehmern sei das Top-Down-Modell für die Ausscheidung von „GVO-freien Gebieten“ innovationsfeindlich und schränke die unternehmerische Freiheit ein, weshalb nur das Bottom-Up Modell unterstützt werde (FDP, scienceindustries, economiesuisse, Gen Suisse, Ask-Force). Auch dürfe der Aufwand für Betriebe, die keine GVO anbauen, in „GVOfreien Gebieten“ nicht grösser sein als heute (AG, BS, LU, SH, VKCS). Die Möglichkeit, in „GVO-freien Gebieten“ Freisetzungsversuche mit GVO durchführen zu können, wird von den