Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 38 Seiten

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Im vorgeschlagenen Koexistenzregime sollen sich die Koexistenzmassnahmen und die Ausscheidung von Gebieten mit GVO-freier Landwirtschaft ergänzen und dabei der kleinräumigen und diversifizierten Landwirtschaft der Schweiz Rechnung tragen. Das vorgeschlagene Regime hat zum Ziel, die gleichzeitige Steuerung des Anbaus von GVO und Nicht-GVO aus dem Bereich der individuellen Verantwortlichkeit herauszuheben und ein Steuerungselement der regionalen Landwirtschaftsstrategie zu bieten. Trotzdem soll für die am direktesten betroffenen Akteure die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung bewahrt werden.

2 Vernehmlassung

Der Bundesrat hat das UVEK und das WBF damit beauftragt, eine öffentliche Konsultation über die Änderung des Bundesgesetzes über die Gentechnik (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und der GVO-freien Gebiete) und der Koexistenz-Verordnung durchzuführen.

Die Vernehmlassung wurde am 31. Januar 2013 eröffnet. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen lief am 15. Mai 2013 ab. 259 Organisationen wurden angeschrieben; einige weitere Stellen wurden während des Verlaufs der Vernehmlassung auf ihren eigenen Wunsch oder auf Wunsch Dritter im Nachhinein informiert.

141 Organisationen haben die Möglichkeit genutzt, eine Antwort einzureichen. 13 davon haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Von den insgesamt 128 Stellungnahmen stammten 26 von kantonalen Kanzleien und eine von der Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL), 7 von in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, 6 von Eidgenössischen Kommissionen und Institutionen, 33 von Organisationen aus dem Bereich der Landwirtschaft, 19 von Organisationen aus dem Bereich der Lebensmittelproduktion und -bearbeitung, des Detailhandels und der Konsumenten, 9 von Wirtschafts- und weiteren Fachorganisationen, 8 von Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Tierschutzorganisationen und 19 aus weiteren interessierten Kreisen (davon 3 Privatpersonen).

Abbildung 1: Anzahl Stellungnahmen nach Antwortendengruppe