Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 38 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 25Fedlex · Ergebnisbericht
Eine Privatperson fordert den Aufbau und den Betrieb einer Fachstelle, die die mittels Umweltmonitoring festgestellten Verbreitungen von GVO mit geeigneten Massnahmen eindämmt.
Artikel 30 Grundsätze (bisher)
JU verlangt, die Verantwortlichen für den Schaden, der durch Kontaminationen durch GVO in der Nachbarschaft oder einer gesamten Region entsteht, finanziell haftbar zu machen. TI beantragt, die direkt und indirekt durch die Verwendung von GVO verursachten finanziellen Schäden durch die Haftpflichtversicherung abdecken zu lassen.
Artikel 35 (bisher)
Absatz 1 Buchstabe f
ZH weist darauf hin, dass der Begriff „Verunreinigungen“ zur Vereinheitlichung der Terminologie durch „unerwünschte Vermischungen“ ersetzt werden sollte.
Artikel 37 Übergangsfrist für die Verwendung von Antibiotika-Resistenzgenen (bis-
her)
ZH beantragt, diesen Artikel zu streichen, da er mit der in dieser Vorlage vorgesehenen Zulassung der Verwendung von Resistenzgenen gegen Antibiotika, die in der Human- und Veterinärmedizin zugelassen sind, hinfällig wird.
6 Koexistenz-Verordnung
6.1 Allgemeine Bemerkungen
Der Entwurf der Koexistenz-Verordnung wird von 84 Stellungnehmenden (= 68.5 %) abgelehnt. Darunter befinden sich bäuerliche Organisationen wie der SBV, der SBLV, Bio Suisse, IP-SUISSE, Uniterre, Apisuisse, SWBV, AGRIDEA, Kleinbauern-Vereinigung, swiss granum, VSKP, AGORA, Verarbeiter und Detailhändler wie ZAF oder Coop, NGOs wie Pro Natura, WWF, Greenpeace, STS, HELVETAS, 16 Kantone (OW, AG, BE, SZ, TG, GE, FR, NE, VD, JU, LU, BL, SG,VS, NW, UR) Konsumentenschutzorganisationen (FRC, SKS, und ASCI), Gentechnik-kritische Organisationen wie die SAG, StopOGM und der Basler Appell und drei private Personen. Von den Parteien äussern sich SP, GPS, GLP, EVP und Écologie libérale gegen den Entwurf. Die SVP begrüsst prinzipiell die Bestrebung, den Anbau von GVO zu regeln, vertritt aber die Meinung, dass dem Volkswillen, das Moratorium zu verlängern, gefolgt werden muss.
Viele der ablehnenden Stellungnahmen sind nicht auf inhaltliche Einzelheiten oder materielle Elemente der Vorlage zurückzuführen, sondern sind Ausdruck einer grundsätzlichen Ablehnung gegenüber dem Einsatz der Gentechnologie in der Landwirtschaft und des Wunsches nach einer GVO-freien Schweiz.
28 Stellungnahmen begrüssen grundsätzlich den Koexistenzvorschlag. Darunter befinden sich 8 Kantone (AR, ZH, GL, ZG, SH, GR, BS, SO). Auch Stellungnehmende aus der Forschung (SWTR, CRUS, ETH-Rat, die Akademien der Wissenschaften) und der Industrie (z.B. scienceindustries und Swissmem) äussern sich positiv. Von den Parteien spricht sich einzig die FDP klar für die vorgeschlagenen Regelungen aus.
15 Stellungnahmen sind intermediär oder äussern keine klare Meinung.