Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 38 Seiten

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3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Von den 128 Stellungnahmen, die bei den zuständigen Behörden eingegangen sind, enthalten viele detaillierte Bemerkungen oder Änderungsanträge. Nicht alle antwortenden Organisationen haben sich jedoch zu allen Fragen geäussert, die im Begleitschreiben zur Vernehmlassung enthalten waren.

In den Stellungnahmen werden äusserst unterschiedliche, mitunter auch extreme Meinungen kundgetan, die von der grundsätzlichen Ablehnung von GVO in der Landwirtschaft bis hin zu einem Vorschlag bezüglich einer Regelung, die sich auf die Beurteilung von Produkten und nicht von Verfahren abstützt, reichen. Aus den geäusserten Meinungen lässt sich kein Konsensvorschlag ableiten.

Fast zwei Drittel der Antwortenden – 63 Prozent – weisen den materiellen Inhalt des Koexistenzregimeentwurfs zurück, und zum Teil auch den Grundsatz selbst, die Koexistenz überhaupt regeln zu wollen. 26 Prozent der Antwortenden billigen den Entwurf, reichen jedoch Bemerkungen und Änderungsvorschläge ein. 11 Prozent schliesslich haben eine gemässigte Meinung.

Insgesamt verwerfen 66 Prozent aller Antwortenden die Vorschläge zu den Koexistenzmassnahmen, während 61 Prozent sich gegen den Vorschlag betreffend die GVO-freien Gebiete aussprechen.

Abbildung 2: Stellungnahmen zum gesamten Entwurf

Die folgenden Verbände haben geantwortet, jedoch auf eine Stellungnahme verzichtet:

Swiss Biosafety net SBNet, Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte - FMH, Schweizer Gemeideverband SGV, Schweizerischer Städteverband SSV, Wettbewerbkommission WEKO, Union syndicale suisse USS, Waldwirtschaft Schweiz WVS, Eco Swiss, Cleantech Switzerland, Schweizerischer Arbeitgeberverband, eine Privatperson.