Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 38 Seiten
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7.1 Freisetzungsverordnung
Zur Freisetzungsverordnung sind die folgenden Bemerkungen gemacht worden:
- Präzisere Formulierung: ZH, TG und SZ fordern eine präzisere Formulierung für Art.
9 Abs. 1 Bst. c. Es sollte klar zum Ausdruck kommen, dass der Durchwuchs zu beseitigen sei.
- Wiederherstellung des Ausgangszustandes: Dass nach einem Verlust von GVO der
Ausgangszustand wieder hergestellt werde, sei unrealistisch, findet SAVE.
- Schutz von empfindlichen oder schützenswerten Lebensräumen: Die Akademien
der Wissenschaften wünschen, dass das Verbot des direkten Umgangs mit GVO innerhalb von empfindlichen oder schützenswerten Lebensräume und Landschaften (Art. 8) entweder auf konventionelle Sorten erweitert oder gestrichen werde.
7.2 Vermehrungsmaterial-Verordnung
Zur Vermehrungsmaterial-Verordnung sind die folgenden Stellungnahmen eingegangen:
- Vereinfachung der Bewilligung für Cisgene Organismen: Der Schweizer Obstver-
band schlägt vor, für „Cisgene Organismen mit beschränktem Risiko“ wie zum Beispiel Feuerbrand-resistenten Gala-Äpfeln ein vereinfachtes Zulassungsverfahren zu schaffen.
- Bewilligung von GVO: Branchenlösung: Die ZAF bevorzugen für GVO-Anbaubewil-
ligungen Branchenlösungen. Die Entscheidung und die Verantwortung für eine Bewilligung würde somit bei der Branche liegen.
- Bewilligung von GVO: Verknüpfung an die Kosten-Nutzen Analyse: SBV, SBLV,
JULA, UFA, Swiss-Seed, Suisseporcs, ZAF, SVZ, GR, SO, JU, ZH, AR, SH, VSF, swisssem und VSKP verlangen, dass die Bewilligung von GVO an eine Kosten-Nutzen Analyse geknüpft werde. SZ meint zudem, eine reine Kosten-Nutzen Analyse greife zu kurz. Die Gesundheit, die Ernährung, das Ökosystem und die Pflanzenproduktion sollten auch miteinbezogen werden.
- Verbot des Inverkehrbringens von GVO-Saatgut: Das Inverkehrbringen von GVO-
Saatgut sollte verboten werden, finden AG und NW, die SP, Bio Suisse, Coop, SKS, Basler Apell, AGRIDEA, FRC, StopOGM, ACSI, Écologie libérale, Prométerre und SAG.
- Toleranz von GVO-Spuren im Saatgut: Obwohl an der geltenden Toleranzregelung
für GVO-Spuren im Saatgut keine Änderung vorgeschlagen wird, haben sich mehrere Stellungnehmenden dazu geäussert. Die EKAH kritisiert die Regelung, nach der Spuren von GVO, die als Lebens- und Futtermittel zugelassen sind, unter Umständen auch im Saatgut toleriert werden können. Dieselbe Regelung wird von Swiss-Seed als sehr positiv beurteilt.
- Parallelimporte: Swiss-Seed und fenaco weisen darauf hin, dass Importe ohne die
Einwilligung des Bewilligungsinhabers verboten sein sollten, um Haftungs- und Schadenersatzfällen vorzubeugen.
- Anerkennung der EU-Zulassungen: Die Akademien der Wissenschaften finden,
dass analog zur Situation bei den konventionell gezüchteten Sorten auch im GVO-Bereich eine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen mit der EU erstrebenswert wäre.
- Wegkommen von der „genomic misconception“: Bei der Beurteilung von GVO
sollte von der „genomic misconception“ weggekommen werden, finden Gen Suisse und Ask-Force. Es sollte zu einer produkteorientierten Risikoabklärung, so wie sie beispielsweise in Kanada praktiziert wird, übergegangen werden. Auch die Akademien