Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 38 Seiten

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Mehrkosten. Auch Suisseporcs, GPS und AefU gehen von einem erheblichen Mehraufwand für die öffentliche Hand aus. TI schlägt vor, dass die Vollzugskosten, die beim Kanton anfallen, direkt über die Gebühr, die bei der Bewilligung des gentechnisch veränderten Materials erhoben wird, finanziert werden. Auch LU verlangt, dass überlegt werden soll, wie die Verursacher der Zusatzkosten, die bei den Kantonen anfallen, daran beteiligt werden könnten.

SAVE betont, dass regelmässige Kontrollen der Umsetzung der Warenflusstrennung zwingend seien.

6.3 Fehlende Erläuterungen und Regelungen

In vielen Stellungnahmen werden noch weitere Erläuterungen und Regelungen verlangt, dies betrifft insbesondere:

- Toleranzwerte Saatgutverunreinigung: Laut SAG, ACSI, Sativa Rheinau, Gen Au, Bio ZH & SH, SKS, FRC, StopOGM, Kleinbauern-Vereinigung und Écologie libérale sollte der Grenzwert für GVO-Verunreinigungen in Saatgut auf 0.1% gesenkt werden, um den Schutz der gentechnikfreien Saatgutproduktion zu gewährleisten. Zudem sei die Basissaatgutproduktion staatlich zu unterstützen. Die EKAH verlangt, dass die Auswirkungen von Schwellenwerten bzw. Toleranzwerten auf die GVO-freie Saatgutproduktion erläutert werden.

- Neue Zuchtverfahren: Neue Zuchtverfahren führen zu Pflanzen, deren gentechnische Veränderung kaum mehr oder gar nicht mehr nachweisbar ist. Dies sei im Entwurf nicht berücksichtigt worden, bedauern SNF und EFBS. Ask-Force würde eine Produkte-orientierte Regulierung einer Prozess-orientierten Regulierung bevorzugen.

- Ausbildung der Landwirte: SH, ZH, ZG, GR, GL, JU und die SP vertreten die Ansicht, für Landwirte bestehe im Bereich der Ausbildung zusätzlicher Handlungsbedarf.

- Privatgärten: Bioterra, AGRIDEA, ZH und GR bemängeln, dass keine spezifischen Koexistenzregeln bezüglich Privatgärten vorgeschlagen werden.

- Bienen und Imkerei: Weiter wurde das Fehlen von Abständen zu Bienenstöcken bemängelt (AGRIDEA, SBV, SBLV, Suisseporcs, GR, NE, TI, VSKP, zooschweiz). StopOGM, SAG, Kleinbauern-Vereinigung, SWISSAID, Uniterre, Écologie libérale, SKS, ACSI und FRC schlagen einen Isolationsabstand von 10 km zu Bienenstöcken vor. ZH, die SP und die EKAH kritisieren, der Schutz der GVO-freien Honigproduktion werde nicht dargelegt. ZH und TG verlangen, dass eine Änderung der Bio-Verordnung für die Produktion von Bio-Honig geprüft wird.

- Gezielte Vermischungen von GVO und nicht-GVO: Die SP kritisiert, die gezielte und absichtliche Vermischung von GVO und nicht-GVO innerhalb der Produktionskette sei im Vorschlag nicht berücksichtigt worden.

- Konflikte und Haftungsfälle: HELVETAS meint, dass die vorgeschlagene Regelung konfliktträchtig sei. Weitere 17 Stellungnehmende geben an, die Haftungsfrage sei ungenügend gelöst und biete den Teilnehmern der Wertschöpfungskette nicht den nötigen Schutz (Suisseporcs, SBC, Swiss-Seed, fenaco, UFA, Coop, BBV, VSGP, Bio Suisse, SBLV, Bioforum, SBV, KBNL, TI, TG, JU, und eine Privatperson). Auch die SP befürchtet, dass Haftungsfälle ein finanzielles Risiko darstellen.

- Grenzüberschreitende Regelung: SH und ZH verlangen grenzüberschreitende Regelungen, um den GVO-Anbau entlang der Landesgrenzen zu regeln.

- Ausbringen von GVO-haltigen Düngern: Laut ZH ist zu prüfen, ob Massnahmen für das Ausbringen von Düngern und Stoffen, die vermehrungsfähiges Material aus GV-Pflanzen enthalten, notwendig sind.

7 Weitere Verordnungen