Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 38 Seiten
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Abbildung 3: Stellungnahmen zu den Koexistenzmassnahmen: angeführte Gründe
4.2 Übersicht über Bemerkungen zu einzelnen Themen
Akzeptanz und Nachfrage bei den Konsumenten und den Landwirten
Viele Stellungnehmenden schreiben, die Mehrheit der Konsumenten lehne heute GVO ab (AGRIDEA, SBV, SBLV, JULA, VD, JU, BE, VS, BVBB, LBV, SOBV, SAG, ACSI, Sativa Rheinau, Gen Au, STS, Bio ZH & SH, SBC, AefU, SKS, StopOGM). Sie finden, ein Anbau solle erst erfolgen, wenn die Akzeptanz der GVO in der Öffentlichkeit gestiegen sei. Der SVZ erwähnt die Skepsis ihrer Kunden gegenüber gentechnisch veränderten Produkten. Der SBV und die JULA sprechen von einer stabilen ablehnenden Haltung der Schweizer Konsumenten gegenüber GVO. Auch BE schreibt, die gesellschaftliche Akzeptanz hätte sich in den letzten Jahren nicht verändert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ergebnisse des NFP 59 hingewiesen: 25 % der Schweizer Konsumenten würden GVO kaufen (AG). Die SVP erwähnt die Skepsis der Politik und das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Gentechnologie. SBV, Sativa Rheinau, Uniterre, ASCI und Prométerre weisen auf den Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung (Art. 104 BV) hin. Dieser hält fest, dass die Schweizer Landwirtschaftsproduktion auf den Markt ausgerichtet sein soll. Aufgrund der heutigen Präferenzen der Konsumenten für GVO-freie Produkte sei ein GVO-Anbauverbot verfassungsmässig. Prométerre schreibt, die Verwendung von GVO stehe der Aufgabe der Landwirtschaft entgegen.
Die ZAF gehen von enormen Absatzschwierigkeiten aus, sollten sie Zucker und Nebenprodukte aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben absetzen müssen.
Migros und Coop wollen aufgrund der mehrheitlichen Ablehnung der Gentechnologie ihrer Konsumenten in absehbarer Zukunft keine GVO-Lebensmittel anbieten. Der LBV gibt an, dass GVO weder bei den Konsumenten noch bei den Landwirten akzeptiert seien. Poma culta gibt an, dass in der Schweiz nur in wenigen Gebieten ein Interesse am landwirtschaftlichen Anbau von GVO besteht.
Die fial begrüsst die Regelung der Koexistenz, trotz relativ hoher Ablehnung der Gentechnologie durch die Konsumenten. Dies unter anderem, weil diese Technologie weltweit im Vormarsch ist.