Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/144: Bundesgesetz betreffend die Bündelung der Aufsichtskompetenzen über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften · 33 Seiten
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der Entzug der spezialgesetzlichen Zulassung der FINMA je nach den Umständen auch zum Entzug der Grundzulassung durch die RAB.
• Aufsicht: Die RAB beaufsichtigt alle Revisionsunternehmen, die
Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften4 erbringen und folglich über eine Zulassung als staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen verfügen. Die freiwillige Unterstellung unter die Aufsicht der RAB ist ebenfalls möglich. Die Aufsicht der RAB über die Revisionsunternehmen beschränkt sich dabei auf die Erbringung von Revisionsdienstleistungen und insbesondere auf die Revision von Jahres- und der Konzernrechnungen (sog. Rechnungsprüfung oder Financial Audit) und umfasst keine Aufsichtsprüfung (sog. Regulatory Audit).
Die FINMA ist demgegenüber verantwortlich für die Aufsicht über die Prüftätigkeit der Prüfgesellschaften bei den beaufsichtigten Finanzinstituten nach Massgabe der verschiedenen Finanzmarktgesetze. Im Sinne der bereits erwähnten gesetzlichen Koordinationspflicht (vorne Ziff. 1.1.1) erteilen die beiden Behörden einander alle Auskünfte und übermitteln einander alle Unterlagen, die sie für die Durchsetzung der jeweiligen Gesetzgebung benötigen (Art. 22 RAG und Art. 28 FINMAG).
• Internationale Amtshilfe: Die RAB ist zuständig für die Einforderung und
Gewährung internationaler Amtshilfe im Bereich der Revisionsaufsicht. Sie darf bei Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden nicht öffentlich zugängliche Auskünfte und Unterlagen übermitteln und ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden Aufsichtshandlungen in der Schweiz gestatten bzw. diese dabei begleiten (Art. 26 f. RAG).
Die FINMA leistet gegenüber ausländischen Aufsichtsbehörden in vergleichbarer Weise Amtshilfe zu Zwecken der direkten Beaufsichtigung von ausländischen Finanzinstituten (Art. 42 f. FINMAG). Seit dem Abschluss des Statement of Protocol (Protokollerklärung) am 4. April 2011 zwischen der RAB und der FINMA einerseits und der US-amerikanischen Revisionsaufsichtsbehörde (PCAOB) andererseits finden bei Schweizer Revisionsunternehmen, die der US-amerikanischen Kapitalmarktregulierung unterstehen, sog. Joint Inspections (gemeinsame Inspektionen) statt. Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein bilaterales Arrangement zwischen RAB und PCAOB. Sobald aber insbesondere ein Bankenmandat von der Inspektion betroffen ist, entsteht durch die überschneidenden Zuständigkeiten von RAB und FINMA ein tripartites Verfahren.
1.1.3 Schwachstellen der aktuellen Regelung
Nach rund fünf Jahren praktischer Erfahrung zeigen sich in der Zusammenarbeit zwischen FINMA und RAB einige gewichtige Schwachstellen:
• Zulassung: Trotz aller Bemühungen bestehen gewisse Doppelspurigkeiten.
Weiterhin müssen zwei Gesuche bei zwei verschiedenen Behörden eingereicht werden, die Gesuche werden unterschiedlich behandelt, und es werden zwei
4 Zum Begriff der Publikumsgesellschaft siehe Art. 2 Bst. c RAG i.V.m. Art. 727 Abs. 1 Ziff. 1 Obligationenrecht (OR; SR 220).