Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/144: Bundesgesetz betreffend die Bündelung der Aufsichtskompetenzen über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften · 33 Seiten
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Zulassungsgebühren erhoben. Zudem müssen FINMA und RAB einander jede einzelne Änderung in der Grund- bzw. spezialgesetzlichen Zulassung einer Person oder eines Unternehmens separat mitteilen. Schwierigkeiten gibt es auch im Bereich der Sanktionierung: So muss ein Zulassungsentzug jeweils zwischen den beiden Behörden koordiniert werden. Stellt die FINMA beispielsweise Verstösse gegen die Unabhängigkeit der Revisionsstelle fest, so sind RAB und FINMA in der Regel gleichzeitig zuständig.
• Aufsicht: Für Revisionsstellen und Prüfgesellschaften von Banken, Effektenhändlern, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen, die zugleich Publikumsgesellschaften sind, sind für die Aufsicht über die Rechnungsprüfung (Financial Audit) von Gesetzes wegen FINMA und RAB gleichermassen zuständig. FINMA und RAB haben sich zwar so abgesprochen, dass die RAB zuständig ist für die Prüfung der Organisation und der internen Prozesse der Prüfgesellschaften (sog. Firm Review). Bei der Prüfung der Arbeitspapiere zu den einzelnen Revisionsmandaten (sog. File Review) ist die FINMA verantwortlich für Banken, Effektenhändler, Versicherungen, kollektive Kapitalanlagen sowie Bewilligungsträger nach KAG und die RAB für alle übrigen Publikumsgesellschaften.
Diese Absprache hat sich grundsätzlich bewährt. Dennoch ist festzustellen, dass letztlich doch zwei Behörden mit unterschiedlichem Ressourceneinsatz, mit unterschiedlich fokussiertem Fachwissen und auf im Detail recht unterschiedliche Art und Weise Revisions- bzw. Prüfmandate überwachen. Dies ist mit Blick auf die Rechnungsprüfung (Financial Audit) sachlich nicht zu rechtfertigen und wirft Fragen nach der Gleichbehandlung und der Konsistenz der Aufsichtsqualität auf. Diese Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlich formulierten Rechtsgrundlagen, aber auch aus der Tatsache, dass FINMA und RAB bei der Beaufsichtigung der Prüfgesellschaften unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Die Beaufsichtigung der Prüfgesellschaften bildet nicht die Kernaufgabe der FINMA, sondern stellt nur eines von mehreren Instrumenten dar, die der Aufsicht über die Finanzinstitute dienen („Mittel zum Zweck“).
Eine weitere Problematik ergibt sich daraus, dass die Prüfgesellschaften im Rahmen der Aufsichtsprüfung gleichzeitig sowohl als Aufsichtsinstrument und damit als „verlängerter Arm“ der FINMA tätig sind als auch der Aufsicht und Sanktionierung durch die FINMA unterstehen. Diese Doppelstellung kann bei den Prüfgesellschaften Interessenkonflikte zur Folge haben, was den Nutzen ihres Einsatzes empfindlich reduziert: Es besteht die Gefahr, dass Prüfgesellschaften der FINMA wichtige Informationen über beaufsichtigte Finanzinstitute vorenthalten oder Meldungen an die FINMA unterlassen, um zu vermeiden, dass ihnen die Missstände bei einem Finanzinstitut als Versäumnis ihrer eigenen Prüfung angelastet werden. Diese Doppelstellung der Prüfgesellschaften bildet die Hauptschwachstelle des heutigen Aufsichtsregimes und zeigt die Grenzen des heutigen Systems.
• Internationale Amtshilfe: Aus internationaler Sicht sind die überschneidenden Zuständigkeiten von RAB und FINMA nachteilig, da sie für ausländische Revisionsaufsichtsbehörden nur schlecht verständlich sind. Im Verhältnis zu Staaten, die Vor-Ort-Kontrollen im Ausland durchführen, kompliziert diese Kompetenzaufteilung die Führung von Verhandlungen, den Abschluss von Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und die operative Durchführung von