Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/8: Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und Totalrevision der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 32 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-513.311-00007/00004/00002/00004/00001/00001

Da Frankreich und Italien EU-Mitgliedstaaten sind, gelten auf dem Genfersee und auf den Tessiner Seen ab 2016 die Bestimmungen der neuen EU-Sportboot-Richtlinie. Mit der Totalrevision der SAV gleicht sich die Schweiz diesen Bestimmungen an.

Auf dem Bodensee wären Deutschland und Österreich als EU-Mitgliedstaaten ebenfalls verpflichtet, die neuen Abgasgrenzwerte der EU-Sportboot-Richtlinie umzusetzen. Indessen gibt es in diesen Ländern bisher jedoch Vorbehalte gegen die Übernahme, weil dies nach Meinung Deutschlands und Österreichs zu einer Absenkung des bisherigen Schutzniveaus führen könnte. Verhandlungen mit der EU über einen allfälligen Sonderstatus für den Bodensee sind von diesen Ländern angekündigt. Bis auf weiteres bleibt es daher bei der geltenden Spezialregelung für den Bodensee.