Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 31 Seiten
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5.4 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prin-
zips der fiskalischen Äquivalenz
Die Vorlage tangiert die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone nicht substanziell.
5.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Die im Rahmen der Teilrevision des Jagdgesetzes vorgesehenen Gesetzesänderungen entsprechen den Vorgaben des Subventionsgesetzes.
5.6 Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen
Die vorliegende Teilrevision des Jagdgesetzes führt keine Delegationsnorm zum Erlass von selbständigem Verordnungsrecht ein. Entsprechend den Änderungen des Artikels 4 wird der Bundesrat indes gemäss seiner Kompetenz zum Erlass von Ausführungsbestimmungen (Art. 24) in der Jagdverordnung die erforderlichen Konkretisierungen festhalten.
5.7 Datenschutz
Die Vorlage ist aus Sicht des Datenschutzes ohne Relevanz.